Nachhaltigkeitsbericht 2019

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Service

Corporate Governance, Compliance und Anti-Korruption

Ziele, Maßnahmen und Indikatoren

Corporate Governance 102-18, 102-19, 102-22, 102-24, 207-1, 207-2, 207-4

Eine gute Corporate Governance stellt für Vonovia einen umfassenden Anspruch dar, der alle Bereiche des Unternehmens einbezieht. Es ist unser Ziel, dass die Unternehmensführung das Unternehmen verantwortungsbewusst und unabhängig leitet und überwacht.

Zielbeschreibung:

Implementierung von konzernweiten Leitlinien und Geschäftsprinzipien

Maßnahmenbeschreibung:

Umsetzung einheitlicher Standards zur Unternehmensführung und dem Verhalten von Mitarbeitern durch konzernweite Leitlinien, Werte und Geschäftsprinzipien:

  • Unser Geschäftsverständnis: wertebasierter Rahmen für unser zukünftiges verbindliches Handeln
  • Unser Code of Conduct: ethisch-rechtlicher Rahmen für unser Verhalten im Alltag und Ausdruck der Unternehmenswerte; fördert und fordert einen fairen Umgang miteinander; wurde 2019 in seiner aktuellen Form auch extern zugänglich gemacht
  • Unser Geschäftspartnerkodex: verbindliche Grundsätze der Zusammenarbeit zur Sicherstellung von Integrität, Zuverlässigkeit sowie wirtschaftlich und rechtlich korrektem Verhalten
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Mehr Transparenz
Code of Conduct seit 2019 auch öffentlich verfügbar

  • 25% der variablen Vergütung (LTIP) des Vorstands an nichtfinanzielle Leistungskriterien (CSI-Kundenzufriedenheitsindex) gekoppelt
  • Einführung variabler Bestandteile der Vorstandsvergütung (CEO & CFO), die an ESG-Kriterien gekoppelt sind (STIP)
  • Transparente Vergütungspraxis gemäß ARUG II für Vorstand und Aufsichtsrat (s. GB 2019, Kapitel Vergütungsbericht)

Zielbeschreibung:

Umsetzung strikter Corporate-Governance-Richtlinien

Maßnahmenbeschreibung:

Bekenntnis zu den Grundsätzen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sowie Orientierung an den Grundsätzen des Instituts für Corporate Governance der deutschen Immobilienwirtschaft durch Vorstand und Aufsichtsrat, u. a.:

  • Sicherstellung der Unabhängigkeit des Aufsichtsrats als Kontrollorgan: Überwachung des Vorstands sowie Unterstützung bei grundlegenden Entscheidungen (12 von 12 Mitgliedern unabhängig), strukturiertes Verfahren mit Moderator zur Effizienzprüfung des Aufsichtsrats 2019 durchgeführt
  • Eigenverantwortliche Unternehmensleitung durch den Vorstand: Information des Aufsichtsrats über Geschäftsverlauf, Strategie sowie potenzielle Chancen und Risiken
  • Transparente Auswahlkriterien (inklusive Diversitätskriterien) für Aufsichtsrat und Vorstand (s. GB 2019, Kapitel Besetzung der Führungsorgane); Wahl für den Aufsichtsrat erfolgt über Hauptversammlung (einfache Mehrheit)
  • Funktionale und sichere Prüf- und Kontrollprozesse: Bildung von Präsidial- und Nominierungsausschuss, Prüfungsausschuss und Finanzausschuss, Bildung weiterer Ausschüsse bei Bedarf zur fachgerechten Kontrolle
  • Überwachung durch Prüfungsausschuss insbesondere des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, der Nachhaltigkeitsberichterstattung (inklusive nichtfinanzielle Erklärung) sowie der Compliance

Förderung der Diversität in den Führungsorganen

  • Einbeziehung von Diversitätskriterien bei der Besetzung offener Aufsichtsrats- und Vorstandsposten unabhängig vom Geschlecht
  • Aufsichtsrat: mind. 30% Frauen und 30% Männer; mit 33% Frauenanteil erfüllt
  • Vorstand: mind. 20% Frauen bis Ende 2021; mit 25% bereits jetzt erfüllt

Frauenanteil in den Leitungs- und Kontrollgremien:

Vorstand = 25%,
Aufsichtsrat = 33,3%

Zielbeschreibung:

Steuertransparenz herstellen

Maßnahmenbeschreibung:

Steuerverständnis als verantwortungsbewusster Steuerzahler, der seine gesellschaftliche Verantwortung auch in Bezug auf die Finanzierung des Gemeinwesens wahrnimmt:

  • Steuerstrategie 2018 vom Vorstand verabschiedet
  • als multinationales Unternehmen mit operativ tätigen Tochtergesellschaften zahlen wir Steuern in Deutschland, Österreich, Schweden und den Niederlanden
  • unsere Tochtergesellschaften sind kein Vehikel zur Steueroptimierung
  • kompromisslose Einhaltung der steuerlichen Compliance-Vorschriften
  • keine Nutzung von sogenannten Steueroasen

Klar geregelte Verantwortungs- und Kontrollprozesse sowie ein funktionierendes Risikomanagement:

  • der Vorstand ist verantwortlich für die Steuerstrategie; funktionale Übertragung auf den Fachbereich Steuern
  • regelmäßiger Informationsaustausch zwischen Bereichsleiter Steuern und CFO über alle wesentlichen steuerlichen Themen, die aktuellen und zukünftigen Auswirkungen sowie über den Stand der Risikoerhebung und die Umsetzung risikobegrenzender Maßnahmen/Kontrollen
  • CFO informiert turnusmäßig den Aufsichtsrat über wichtige Steuerthemen so wie die Bewertung des Steuerrisikos
  • Implementierung eines internen Tax-Compliance-Management-Systems (regelmäßig in- und extern geprüft), mit dessen Hilfe Steuerrisiken zentral verwaltet und überwacht werden
  • transparente Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden; vollständige Dokumentation steuerlicher Sachverhalte
  • über unser Hinweisgebersystem (Whistleblowing) können auch anonym Hinweise gegeben und nachverfolgt werden

Weitere Informationen zu Steuern im Geschäftsbericht 2019

Weiterführende Informationen zur Corporate Governance finden Sie im Geschäftsbericht 2019 (s. GB 2019, Kapitel Corporate Governance, GB 2019, Kapitel Weitere gesetzliche Pflichtangaben, und GB 2019, Kapitel Nichtfinanzielle Erklärung).

Compliance und Anti-Korruption 205-2

Eine gute Compliance leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und Wertschöpfung des Unternehmens. Zudem ist sie eine unabdingbare Voraussetzung, um als verlässlicher und vertrauenswürdiger Partner zu agieren und als solcher akzeptiert zu werden. Daher ist es unser Ziel, die konsequente Einhaltung aller für das Unternehmen geltenden Vorschriften und Gesetze sicherzustellen.

2019 haben wir unser Compliance-Management-System weiter ausgebaut und die Absicherungsmechanismen gestärkt. Dazu haben wir relevante Prozesse in Konzernrichtlinien aufgenommen und transparent formuliert. Die Gesamtverantwortung für das Compliance-Management-System liegt beim Vorstand.

Zielbeschreibung:

Implementierung eines Compliance-Management-Systems (CMS)

Maßnahmenbeschreibung:

Umfangreiche und abgesicherte Überwachung der Compliance-Regeln

  • Regulierender Rahmen durch eine Vonovia eigene Compliance-Richtlinie, die sich an den Grundsätzen ordnungsgemäßer Compliance-Management-Systeme (IDW PS 980) orientiert und die Ausführungsvorschrift zum UK Bribery Act 2010 ergänzend berücksichtigt

Umsetzung weiterer wesentlicher Dokumente, in denen der Umgang mit Compliance-Fragen sowie mit Anti-Korruption geregelt ist

  • Code of Conduct
  • Geschäftspartnerkodex
  • Durchsuchungsrichtlinie
  • Konzernrichtlinie zum Richtlinienmanagement

Die Richtlinien und Kodizes gelten sowohl in Deutschland als auch in Österreich. Vergleichbare Regelungen existieren bei unserem Tochterunternehmen Victoria Park in Schweden.

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3 Policies veröffentlicht

> Whistleblower Richtlinie
> Richtlinie zur Geldwäscheprävention
> Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte

Umsetzung klarer Verantwortlichkeiten

  • Vorstand: Verantwortung für die Implementierung des CMS
  • Compliance Committee: Weiterentwicklung des CMS und Anpassung an aktuelle Anforderungen; tritt mehrmals (mindestens viermal) jährlich zusammen
  • Mitglieder des Committees: Compliance Officer, Compliance-Manager, die Ombudsperson, Vertreter der Bereiche Revision, Risikomanagement und Personalmanagement sowie des Betriebsrats
  • Aufgaben der Committee-Mitglieder:
    • Compliance Officer: zentraler Ansprechpartner für Compliance-Fragen und -Verdachtsfälle, Identifikation von Compliance-Risiken, Ableitung von Maßnahmen zur Vermeidung und Aufdeckung der Risiken
    • Compliance Manager und Compliance-Beauftragte: Unterstützung des Compliance Officers in den Fachbereichen
    • Externe Ombudsperson: Annahme von Informationen zu Compliance-Verdachtsfällen – auch anonymisiert, Vertrauensperson für alle Mitarbeiter und Geschäftspartner
    • Aufsichtsrat: erhält regelmäßig umfassende Informationen über die Themen Compliance und Korruption sowie über bestehende Richtlinien und Verfahren; im Compliance-Report, der an den Prüfungsausschuss geht, wird zu Verdachtsfällen, Maßnahmen und Schulungen zum Thema Korruption informiert

Weitere Informationen zu Compliance auf unserer Webseite.
https://www.vonovia.de/de-de/ueber-vonovia/ueber-uns/compliance

Zielbeschreibung:

Schulungen zur Compliance

Maßnahmenbeschreibung:

Durchführung regelmäßiger Schulungen zu Compliance-Themen unter Einbeziehung individueller Bedarfe

  • Regelmäßige Schulungen zu Themen wie Kapitalmarkt-Compliance, AML, Anti-Korruption, Datenschutz, Code of Conduct, Compliance für Führungskräfte
  • Schulungen für alle Mitarbeiter zu den Inhalten des Code of Conduct
  • Präsenzschulungen blockweise für Mitarbeiter in den betroffenen Funktionen (z. B. Einkauf, Vertrieb, Baumanagement, Finanzen etc.)

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verschiedene Compliance-Schulungsformate

Zielbeschreibung:

Etablierung eines Systems zur Korruptionsprävention und -bekämpfung

Maßnahmenbeschreibung:

Umsetzung präventiver Maßnahmen, z. B. klarer Vorgaben und Richtlinien zum Umgang mit Geschenken und Einladungen

  • Durchführung zielgruppenspezifischer Schulungsmaßnahmen
  • Einführung eines Beratungsangebots für Mitarbeiter zur Klärung von Fragen
  • Einfache Zugangsmöglichkeit für Mitarbeiter über Intranet und Mitarbeiterinformation
  • Einführung eines digitalen Monitoringtools zur Dokumentationssicherung

Umsetzung repressiver Maßnahmen

  • Einführung des Hinweisgeberportals (Whistleblower) sowie entsprechender Konzernrichtlinie. Möglichkeit für Mitarbeiter wie Externe, sich bei Verdachtsmeldungen an eine unabhängige dritte Stelle zu wenden
  • „tone at the top“: Verhalten des Managements im Einklang mit allen Vorgaben zur Korruptionsprävention

Einführung eines risikobasierten Anti-Korruption-Systems

  • Durchführung einer Risikoanalyse in Anlehnung an den DICO Risikokatalog durch den Compliance Officer in Abstimmung mit Vorstand und den jeweiligen Fachbereichsverantwortlichen
  • Umsetzung von Maßnahmen durch Fachbereichsverantwortliche in Bereichsrichtlinien und Arbeitsanweisungen
  • Überprüfung der Maßnahmen durch den Compliance Officer in Abstimmung mit der Revision
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Etablierung eines Anti-Korruption-Systems

Zielbeschreibung:

Definition von Regelungen zum Schutz von Whistleblowern

Maßnahmenbeschreibung:

Die Formulierung einer Whistleblower-/Hinweisgeberrichtlinie zum konsequenten Aufdecken von Fehlverhalten

  • ergänzt die Compliance-Richtlinie, den Geschäftspartnerkodex und die Richtlinie zum internen Kontrollsystem,
  • konkretisiert die Vorgehensweise zur Meldung von Vorfällen und den Rahmen zur Verhinderung und Aufdeckung von Korruption oder Unregelmäßigkeiten.

Einführung eines Hinweisgebersystems

  • Möglichkeit für Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner, erkannte oder vermutete Verstöße auch anonymisiert zu melden
  • Meldung möglicher Regelverstöße im Unternehmen an alle Compliance-Verantwortlichen und Vorgesetzten
  • Konsequente Untersuchung von Hinweisen und Sanktionierung von Verstößen

Zielbeschreibung:

Einführung einer Policy zur Geldwäscheprävention

Maßnahmenbeschreibung:

Etablierung eines risikobasierten Systems zur Aufdeckung und Prävention von geldwäscherelevanten Sachverhalten

  • Abdeckung sämtlicher relevanter Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz, insbesondere die Prüfung auf den wirtschaftlich Berechtigten
  • Erhöhte Sorgfaltspflicht bei Transaktionen >10.000 €/Monat z. B. durch Beteiligung des Rechtsbereichs

Zielbeschreibung:

Veröffentlichung einer Unternehmenserklärung zu Menschenrechten

Maßnahmenbeschreibung:

Erstellung einer Vonovia Grundsatzerklärung zur Einhaltung der Menschenrechte

  • Verdeutlichung der Überzeugung von Vonovia für eine pluralistisch-demokratische Gesellschaft und der Null-Toleranz gegenüber der Verletzung von Menschenrechten
  • Klares Bekenntnis zu den ILO-Kernarbeitsnormen und den Prinzipien des UN Global Compact zu Menschenrechten

Zielbeschreibung:

Etablierung eines zuverlässigen Schutzes personenbezogener und unternehmensrelevanter Daten

Maßnahmenbeschreibung:

Etablierung eines zuverlässigen Schutzes unternehmensbezogener Daten (Cyber-Security)

  • Definition eines grundlegenden Informationsschutzniveaus zum Erhalt der Unternehmenswerte, des Images sowie zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und der damit verbundenen Aufgaben über IT-Richtlinie
  • zur Erreichung der IT-Sicherheitsziele ist ein IT-Sicherheitsadministrator benannt, der direkt an den CIO berichtet
  • Verantwortung für die Sicherheitsrisiken bzgl. der Informationen und Daten, die überwiegend in ihrem Verantwortungsbereich erstellt, erhoben, genutzt oder bearbeitet werden, liegt bei den Gesellschaften und Fachabteilungen
  • Steuerung des Prozesses über IT
  • Sensibilisierung bzgl. der Informationssicherheit der Mitarbeiter als Grundvoraussetzung für Informationssicherheit

Sicherstellung der Einhaltung von Datenschutzvorgaben und Schutz personenbezogener Daten

  • Verbindliches konzernweit einheitliches Regelwerk (Konzernrichtlinie) für eine Datenschutzgrundverordnungs-konforme Verarbeitung von personenbezogenen Daten etabliert
  • Eindeutige Zuweisung von Verantwortlichkeiten und Ansprechpartnern für alle relevanten Konzernbereiche über Datenschutzkoordinatoren in den Fachabteilungen
  • Etablierung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten
  • Regelmäßige Schulungen zum Datenschutz

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Anzahl nachgewiesener
Korruptionsfälle

Im Geschäftsjahr 2019 gab es einzelne Korruptionsverdachtsfälle, denen wir sorgfältig nachgegangen sind. Keiner der Verdachtsfälle hat sich bestätigt. 205-3

2019 kam es zu mehreren nicht wesentlichen Compliance-Verstößen oder -Verdachtsfällen. Hier zeigte sich deutlich, dass unser etabliertes System gut funktioniert: Die Fälle wurden gemeldet und angegangen und entsprechende Konsequenzen sind erfolgt. 419-1

Das Thema Kartellrecht ist für uns von besonderer Bedeutung, unter anderem im Rahmen der Unternehmenszukäufe. Wir informieren das Bundeskartellamt frühestmöglich über mögliche Akquisitionen und beginnen die Integration der erworbenen Unternehmen oder Portfolios erst nach der Freigabe. Im Jahr 2019 gab es keine Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften. 206-1

Einhaltung von Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards in der Lieferkette 102-9, 102-16, 308-2, 414-1, 414-2

Vonovia setzt bereits heute auf einen transparenten und fairen Beschaffungsprozess, der auf festen Einkaufs- und Compliance-Richtlinien basiert. Dabei untersuchen wir kontinuierlich die Möglichkeiten einer nachhaltigen Lieferkette. Ziel ist es, dass Geschäftspartner sowie deren Subunternehmer die jeweils gültigen Arbeits- und Sozialstandards einhalten. Davon betroffen sind vor allem bauliche Tätigkeiten, die nicht über den internen Technischen Service durchgeführt werden. Auch für den Materialeinkauf sowie für die Beschaffung sämtlicher indirekter Materialien und sonstiger Dienstleistungen verfolgt Vonovia diese Zielsetzung. Um dies sicherzustellen, ist der Einkauf organisatorisch in zentrale und dezentrale Einheiten gegliedert. Durch den engen und kontinuierlichen Austausch mit allen Geschäftspartnern erhält Vonovia Einblicke und Zugang zu Nachunternehmern, wodurch sich Kontrollmöglichkeiten bieten und sich Vertrauen aufbaut.

Zielbeschreibung:

Kontinuierliche Optimierung eines nachhaltigen Lieferantenmanagements

Maßnahmenbeschreibung:

Kontinuierliche Revision und Weiterentwicklung der vertraglichen Grundlagen aus Sicht des Lieferantenmanagements:

  • Geschäftspartnerkodex der Vonovia SE („GPK“): regelt grundsätzlich wirtschaftlich, rechtlich und ethisch korrektes Verhalten für jede Form der Geschäftsbeziehung und ist verbindlich für alle Nachunternehmer, Lieferanten, Geschäftspartner und deren Subunternehmer
  • Code of Conduct der Vonovia SE: verpflichtet zu wirtschaftlich und rechtlich konformem Verhalten und zur Einhaltung der Richtlinien zur Korruptionsprävention im Umgang mit allen Nachunternehmern
  • Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen der Vonovia SE („AVBau“): regeln sämtliche in Auftrag gegebenen Bauleistungen
  • Allgemeine Einkaufsbedingungen der Vonovia SE: regeln sämtliche Bestellungen von Waren oder Leistungen, soweit es sich nicht um Bauleistung handelt
  • Datenschutzinformationen für Nachunternehmer und Geschäftspartner: regeln die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Verhältnis zu den Geschäftspartnern und Nachunternehmern
  • Einzelvertragliche Regelungen: individuelle Vertragswerke als Grundlage für eine langfristigere intensive Zusammenarbeit
  • Victoria Park: Code of Conduct fungiert gleichwohl als Geschäftspartnerkodex

Alle Dokumente sind abrufbar unter folgendem Link: https://www.vonovia.de/de-de/ihre-services/fuer-geschaeftspartner

Einhaltung und Überprüfung Geschäftspartnerkodex
Der Geschäftspartnerkodex stellt die wirtschaftliche, rechtliche und ethische Grundlage für eine partnerschaftliche Geschäftsbeziehung dar und

  • gilt auch für Dritte, das heißt Subunternehmer der direkten Vertragspartner,
  • formuliert klare Erwartungen an Integrität, Gesetzestreue und ethisches Verhalten,
  • muss durch Unterschrift verbindlich akzeptiert und bei allen Geschäftspraktiken gelebt werden,
  • unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung der Einhaltung durch die direkten Kontaktpersonen,
  • beinhaltet unter anderem die Verpflichtung zum Ausschluss von Schwarzarbeit, zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns und zur Einhaltung der gültigen deutschen Regelungen zu Arbeitssicherheit und Menschenrechten und der gültigen Umweltgesetzgebung,
  • wird ergänzt um die Vonovia Grundsatzerklärung zur Einhaltung der Menschenrechte – bekräftigt das Bekenntnis zu den ILO-Kernarbeitsnormen sowie zur Einhaltung der Prinzipien des UN Global Compact zu Menschenrechten,
  • besitzt keine Gültigkeit in Österreich und Schweden, da hier eigene Kodizes vorliegen.

Vertragliche Absicherung der Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards im Neubau/Development

  • Sicherstellung durch Implementierung von Standardprozessen für Ausschreibungen unter Verwendung geeigneter Systeme

Entwicklung von Nachunternehmern durch den Einkauf

  • Aufbau einer konzernweitern Lieferantenbewertung
  • Quantifizierung von Key Performance Indicators (KPIs)
  • Ableitung von geeigneten Maßnahmen wie die Durchführung von Jahresgesprächen und Lieferantenaudits
  • Strenges Monitoring mittels Blacklist und bedarfsweise notwendiger Ausphasung

Zielbeschreibung:

Einführung und Weiterentwicklung des Vonovia Partnerportals

Maßnahmenbeschreibung:

Inbetriebnahme und Weiterentwicklung des Vonovia Partnerportals für Dienstleister und Lieferanten als wichtiger Baustein zum systemgestützten Risiko- und Lieferantenmanagement

  • Strukturiertes Onboarding durch zweistufigen Registrierungsprozess
  • Ampelmodell zwecks Transparenz über Gültigkeit aller relevanten Dokumente und damit zentrale Dokumentation wichtiger Unterlagen, u. a. die Mindestlohnerklärung, die Freistellungsbescheinigung und alle weiteren gewerkespezifischen Zulassungen
  • Systemgestützte Lieferantenbewertung mittels Fragebogen
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Neues Partnerportal
für Dienstleister und Lieferanten gestartet

Über das Partnerportal verwalten seit Anfang 2020 bereits mehrere 100 Dienstleister und Lieferanten ihre Dokumente und Stammdaten. Neue Lieferanten können

  • sich bei Vonovia online registrieren und als potenzieller Geschäftspartner bewerben,
  • schon während des Registrierungsvorgangs alle wichtigen Informationen und Dokumente hochladen,
  • nach zweistufigem Genehmigungsprozess und Bestätigung des Geschäftspartnerkodex sowie Zustimmung aller weiteren vertraglichen Grundlagen durch den Zentralen Einkauf freigegeben werden.

Zentrale Dokumentation wichtiger Unterlagen/Konzessionen betroffener Gewerke und Warengruppen

Weitergehende systematische Unterstützung in der Lieferantensteuerung

Umsetzung einer regelmäßigen Lieferantenbewertung zwischen Einkauf und Fachbereichen als digitaler Grundstein für eine weitergehende Lieferantenentwicklung

Zielbeschreibung:

Gewährleistung von Umweltschutzstandards

Maßnahmenbeschreibung:

Gewährleistung einer fach- und umweltgerechten Entsorgung von Abbruchmaterialien und Bauschutt

Minimierung des Risikos der Verwendung gefährlicher und giftiger Stoffe

  • durch Beschaffung von Baumaterial durch den Einkauf von Vonovia,
  • durch die Umsetzung eines systematischen Gefahrstoffmanagementsystems des TÜV Rheinland (TOGs®), in dem alle Informationen zentral erfasst, dokumentiert und bewertet werden,
  • als Grundlage für Gefährdungsbeurteilungen sowie Betriebs- und Handlungsanweisungen.

Korruptionstatbestände werden bei Vonovia unter keinen Umständen geduldet. Sollte es zu wiederkehrenden Verstößen gegen den Kodex oder andere rechtliche Vorgaben kommen, ziehen wir entsprechende Konsequenzen und beenden die Geschäftsbeziehung vollständig. 205-3

Da sich Vonovia in einem streng regulierten und kontrollierten Rechtsrahmen innerhalb der Europäischen Union bewegt, werden mögliche Herausforderungen im Bereich Menschenrechte als nicht wesentlich für das Geschäftsmodell von Vonovia angesehen. Daher sind z. B. im Code of Conduct auch keine expliziten Regelungen zu „existenzsichernden Löhnen“ und „Lebensbedingungen“ aufgenommen – die strengen gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, Österreich und Schweden gehen hier deutlich über internationale Basisstandards hinaus. Dem Einkauf kommt durch eine entsprechende Lieferantenauswahl (s. o.) hier aber eine Überwachungsfunktion zu, um die Einhaltung der Grundrechte und Gesetze zu gewährleisten.

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