Geschäftsbericht 2019

22 Ertragsteuern

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ertragsteuern für das laufende Geschäftsjahr und frühere Geschäftsjahre werden in dem Umfang, in dem sie noch nicht bezahlt sind, als laufende Ertragsteuerverbindlichkeit angesetzt.

Aktive und passive latente Steuern werden grundsätzlich mittels des Temporary-Konzepts in Verbindung mit der Liability-Methode für sämtliche temporären Unterschiede zwischen steuerlichen und bilanziellen Wertansätzen gebildet. Aktive latente Steuern auf temporäre Unterschiede und Verlustvorträge werden nur angesetzt, sofern ihnen aufrechenbare passive latente Steuern – hinsichtlich aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge unter Beachtung der Mindestbesteuerung – gegenüberstehen bzw. eine Nutzung der betreffenden Steuerentlastungen auf Basis prognostizierbarer Ergebnisse der voraussehbaren Zukunft nachgewiesen werden kann.

Aktive und passive latente Steuern werden nicht angesetzt, soweit sich die temporäre Differenz aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts als Folge eines Unternehmenszusammenschlusses oder aus der erstmaligen Erfassung (außer bei Unternehmenszusammenschlüssen) von anderen Vermögenswerten und Schulden, welche aus Vorfällen resultieren, die weder das zu versteuernde Einkommen noch den Jahresüberschuss berühren, ergibt.

Aktive Steuerlatenzen werden zu jedem Bilanzstichtag auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Gegebenenfalls wird der Buchwert eines latenten Steueranspruchs in dem Umfang verringert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass zukünftig ausreichend zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird.

Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den jeweiligen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. Für die Berechnung der inländischen latenten Steuern wurde wie für 2018 auch für 2019 grundsätzlich der kombinierte Steuersatz aus Körperschaft- und Gewerbesteuer in Höhe von 33,1% herangezogen. Für die in Österreich ansässigen Gesellschaften beträgt der Körperschaftsteuersatz 25,0%, für die in Schweden ansässigen Gesellschaften liegt er bei 20,6%.

Aktive und passive latente Steuern werden nur dann miteinander saldiert, sofern ein einklagbares Recht besteht, die bilanzierten Beträge gegeneinander aufzurechnen, sie gegenüber derselben Steuerbehörde bestehen und die Realisationsperiode übereinstimmt. In Übereinstimmung mit den Regelungen des IAS 12 „Ertragsteuern“ werden latente Steueransprüche bzw. -verbindlichkeiten nicht abgezinst.

in Mio. €

2018

2019

 

 

 

Laufende Ertragsteuern

75,1

55,2

Aperiodische laufende Ertragsteuern

-15,2

1,6

Latente Steuern – temporäre Differenzen

1.436,8

1.861,0

Latente Steuern – Verlustvorträge

-25,2

-73,2

 

1.471,5

1.844,6

 

 

 

Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Ergebnisses des Geschäftsjahres ermittelt. Für das Geschäftsjahr 2019 beträgt bei den inländischen Gesellschaften der zusammengefasste Steuersatz aus Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag 15,8% (2018: 15,8%). Einschließlich der Gewerbesteuer von annähernd 17,3% (2018: 17,3%) ergibt sich für 2019 im Inland grundsätzlich ein Gesamtsteuersatz von 33,1% (2018: 33,1%). Für die in Österreich ansässigen Gesellschaften beträgt der Körperschaftsteuersatz 25,0% (2018: 25, 0%), für die Gesellschaften in Schweden 21,4% (2018: 22,0%). Die Vonovia Finance B.V. unterliegt mit ihren Einkünften dem niederländischen Steuerrecht; laufende Steuer fällt dort in Höhe von 3,1 Mio. € (2018: 3,1 Mio. €) an. Die weiteren in den Niederlanden ansässigen immobilienhaltenden Gesellschaften sind in Deutschland beschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Diese und die anderen ausländischen Gesellschaften zahlen in den Ansässigkeitsstaaten aus Konzernsicht unwesentliche Steuern.

Voraussichtliche Auswirkungen aus der sogenannten erweiterten Grundstückskürzung auf die inländische Gewerbesteuer werden bei der Bewertung der latenten Steuern berücksichtigt. Wegen des Wegfalls der erweiterten Grundstückskürzung bei einer Reihe von BUWOG-Gesellschaften sind passive latente Steuern dort abweichend zum Vorjahr auch mit Gewerbesteuer zu bewerten. Dieser Effekt löst einen latenten Steueraufwand von 191,0 Mio. € (2018: 29,5 Mio. €) aus.

Für abzugsfähige temporäre Differenzen (ohne Verlustvorträge) in Höhe von 16,9 Mio. € (31.12.2018: 15,2 Mio. €) wurden weder latente Körperschaftsteuern, noch latente Gewerbesteuern aktiviert, da ihre künftige Nutzung nicht wahrscheinlich ist.

Zum 31. Dezember 2019 bestehen im Inland körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 4.040,4 Mio. € (31.12.2018: 3.949,5 Mio. €) sowie gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 2.242,8 Mio. € (31.12.2018: 2.122,5 Mio. €), für die aktive latente Steuern insoweit gebildet wurden, als ihre Realisierbarkeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit gewährleistet ist. Im Ausland bestehen zum 31. Dezember 2019 körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 690,9 Mio. € (31.12.2018: 353,1 Mio. €) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 15,4 Mio. € (2018: 14,4 Mio. €), für die ebenfalls aktive latente Steuern gebildet wurden, soweit ihre Realisierbarkeit hinreichend wahrscheinlich ist. Die Erhöhung der steuerlichen Verlustvorträge resultierte aus laufenden steuerlichen Verlusten in einzelnen Gesellschaften und aus dem Zusammenschluss mit der Hembla-Gruppe.

Für in- und ausländische körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 880,3 Mio. € (31.12.2018: 1.010,1 Mio. €) wurden in der Bilanz keine latenten Steuern aktiviert, hiervon sind im Geschäftsjahr 2019 20,0 Mio. € (2018: 30,6 Mio. €) neu entstanden. Diese Verlustvorträge sind nach bestehender Rechtslage zeitlich und der Höhe nach unbegrenzt vortragsfähig. Aus dem Nichtansatz aktiver latenter Steuern auf die neu entstandenen körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge resultiert ein Steuereffekt von 3,6 Mio. € (2018: 5,4 Mio. €). Daneben bestehen weitere unbegrenzt vortragsfähige gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von insgesamt 559,9 Mio. € (31.12.2018: 660,6 Mio. €), die nicht zu aktiven latenten Steuern geführt haben. Hiervon sind 12,2 Mio. € im Geschäftsjahr 2019 neu entstanden (2018: 29,4 Mio. €), der Steuereffekt hieraus beträgt 2,0 Mio. € (2018: 4,6 Mio. €).

Die Neubewertung von aktiven latenten Steuern auf bereits im Vorjahr bestehende temporäre Differenzen und Verlustvorträge führte im Geschäftsjahr 2019 zu Erträgen in Höhe von 22,6 Mio. € (2018: 10,0 Mio. €).

Latente Steuern auf Zinsvorträge werden aktiviert, soweit es wahrscheinlich ist, dass der Zinsvortrag in der Zukunft genutzt werden kann. Aufgrund der Kapitalstruktur des Konzerns ist die Nutzung eines Zinsvortrags in der Zukunft nicht wahrscheinlich. Deshalb werden auf inländische Zinsvorträge in Höhe von 919,9 Mio. € (31.12.2018: 820,2 Mio. €) keine aktiven latenten Steuern angesetzt, hiervon sind im Geschäftsjahr 2019 150,7 Mio. € (2018: 144,7 Mio. €) neu entstanden. Der aus dem Nichtansatz aktiver latenter Steuern auf den neu entstandenen Zinsvortrag resultierende Steuereffekt beträgt im Inland 50,0 Mio. € (2018: 47,9 Mio. €). Seit 2019 gibt es in Schweden eine der deutschen Zinsschranke vergleichbare Regelung. Deshalb werden auch in Schweden auf Zinsvorträge in Höhe von 47,6 Mio. € keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Hiervon sind – wegen der Einbeziehung der Hembla-Gruppe nur im November und Dezember 2019 – im Geschäftsjahr 2019 20,6 Mio. € neu entstanden. Der aus dem Nichtansatz der latenten Steuern resultierende Steuereffekt beträgt in Schweden 4,2 Mio. €.

Die Überleitungsrechnung zwischen dem effektiv ausgewiesenen Steueraufwand und dem erwarteten Steueraufwand, der sich aus dem Produkt des Konzernergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit mit dem im Inland anzuwendenden Steuersatz ermittelt, ergibt sich aus der folgenden Aufstellung.

in Mio. €

2018

2019

 

 

 

Ergebnis vor Steuern

3.874,4

3.138,9

Ertragsteuersatz in %

33,1

33,1

Erwarteter Steueraufwand

1.282,4

1.039,0

 

 

 

Gewerbesteuereffekte

-7,6

161,6

Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

18,4

55,8

Steuerfreies Einkommen

-19,8

-49,4

Änderung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge und temporäre Differenzen

-10,0

-22,6

Nicht angesetzte neu entstandene Verlust- und Zinsvorträge

57,8

59,8

Aperiodische Ertragsteuern und Steuern auf Garantiedividenden

-10,8

-22,8

Steuereffekt aus Impairment Geschäfts- oder Firmenwert

225,5

697,3

Abweichende ausländische Steuersätze

-30,8

-68,1

Übrige Steuereffekte (netto)

-33,6

-6,0

Effektive Ertragsteuern

1.471,5

1.844,6

Effektiver Ertragsteuersatz in %

38,0

58,8

 

 

 

Die latenten Steuern setzen sich wie folgt aus temporären Differenzen und ungenutzten Verlustvorträgen zusammen:

in Mio. €

31.12.2018

31.12.2019

 

 

 

Immaterielle Vermögenswerte

3,6

6,5

Investment Properties

4,3

1,8

Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

0,6

Sachanlagen

1,3

35,7

Finanzielle Vermögenswerte

8,7

1,3

Sonstige Vermögenswerte

89,0

101,2

Pensionsrückstellungen

82,6

99,6

Übrige Rückstellungen

17,5

23,5

Verbindlichkeiten

183,1

134,0

Steuerliche Verlustvorträge

789,5

929,7

Aktive latente Steuern

1.180,2

1.333,3

 

 

 

in Mio. €

31.12.2018

31.12.2019

 

 

 

Immaterielle Vermögenswerte

22,4

19,4

Investment Properties

8.165,1

10.290,7

Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

16,2

21,4

Sachanlagen

11,1

8,5

Finanzielle Vermögenswerte

0,8

Sonstige Vermögenswerte

41,2

118,9

Übrige Rückstellungen

54,9

78,4

Verbindlichkeiten

47,1

8,0

Passive latente Steuern

8.358,0

10.546,1

Überhang passive latente Steuern

7.177,8

9.212,8

 

 

 

Eine Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern erfolgt, soweit sowohl eine Identität des Steuergläubigers und der Steuerbehörde als auch Fristenkongruenz bestehen. Infolgedessen werden folgende aktive bzw. passive latente Steuern bilanziert:

in Mio. €

31.12.2018

31.12.2019

 

 

 

Aktive latente Steuern

54,1

59,3

Passive latente Steuern

7.231,9

9.272,1

Überhang passive latente Steuern

7.177,8

9.212,8

 

 

 

Der Zuwachs an passiven latenten Steuern stammt überwiegend aus Investment Properties.

Die Veränderung des Bestands latenter Steuern stellt sich wie folgt dar:

in Mio. €

2018

2019

 

 

 

Überhang Passive latente Steuern zum 1. Januar

5.312,3

7.177,8

Latenter Steueraufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung

1.411,7

1.787,7

Latente Steuern in Zusammenhang mit Erst- und Entkonsolidierungen

459,0

278,3

Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderung latenter Steuern auf EK-Instrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden

0,9

-4,3

Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderung latenter Steuern auf versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen

-2,7

-17,5

Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderung latenter Steuern auf derivative Finanzinstrumente

-2,0

0,7

Direkt im Eigenkapital erfasste latente Steuern auf abgegrenzte Kapitalbeschaffungskosten in Zusammenhang mit der Begebung eines Hybrids mit unbegrenzter Laufzeit

-0,5

-0,2

Direkt in der Kapitalrücklage erfasste latente Steuern auf Kapitalbeschaffungskosten für Kapitalerhöhungen

-3,6

-2,2

Effekte aus der Währungsumrechnung

2,4

3,2

Umstellung IFRS 16

-10,9

Sonstiges

0,3

0,2

Überhang passive latente Steuern zum 31. Dezember

7.177,8

9.212,8

 

 

 

Für bei Tochtergesellschaften aufgelaufene Gewinne in Höhe von 27.785,0 Mio. € (31.12.2018: 22.416,7 Mio. €) werden keine latenten Steuerschulden passiviert, da diese Gewinne auf unbestimmte Zeit investiert bleiben sollen bzw. keiner Besteuerung unterliegen. Bei einer Ausschüttung oder Veräußerung der Tochtergesellschaften würden 5% der ausgeschütteten Beträge oder der Veräußerungsgewinne der deutschen Besteuerung unterliegen, sodass sich hieraus in der Regel eine zusätzliche Steuerbelastung ergeben würde.