Geschäftsbericht 2019

Weiterführende Links

38 Rückstellungen

 

31.12.2018

31.12.2019

in Mio. €

langfristig

kurzfristig

langfristig

kurzfristig

 

 

 

 

 

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

520,6

569,9

Steuerrückstellungen (laufende Ertragsteuern ohne latente Steuern)

180,3

211,1

Übrige Rückstellungen

 

 

 

 

Umweltschutzmaßnahmen

14,8

0,2

13,0

Verpflichtungen aus dem Personalbereich

60,2

66,6

61,7

71,8

Noch nicht abgerechnete Lieferungen und Leistungen

61,7

109,8

Sonstige übrige Rückstellungen

21,1

141,7

17,8

137,5

Summe übrige Rückstellungen

96,1

270,2

92,5

319,1

Summe Rückstellungen

616,7

450,5

662,4

530,2

 

 

 

 

 

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen werden die Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) entsprechend IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ ermittelt. Danach werden nicht nur die am Stichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Zu jedem Bilanzstichtag wird eine versicherungsmathematische Bewertung durchgeführt.

Der bilanzierte Betrag stellt den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) nach Verrechnung mit dem beizulegenden Zeitwert des Planvermögens dar.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden vollständig in der Periode ihrer Entstehung bilanziert und als Komponente des sonstigen Ergebnisses außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung in den Gewinnrücklagen erfasst. Auch in Folgeperioden werden die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste nicht mehr erfolgswirksam.

Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen. Als Dienstzeitaufwand wird der Anstieg des Barwerts einer leistungsorientierten Verpflichtung bezeichnet, der auf die von Arbeitnehmern in der Berichtsperiode erbrachte Arbeitsleistung entfällt.

Der Zinsaufwand wird im Finanzergebnis erfasst. Als Zinsaufwand wird der Anstieg des Barwerts einer leistungsorientierten Verpflichtung bezeichnet, der grundsätzlich entsteht, weil der Zeitpunkt der Leistungserfüllung eine Periode näher gerückt ist.

Für die Versorgungszusagen einzelner Personen wurden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen, die als Planvermögen zu klassifizieren sind. Übersteigt der Wert der Rückdeckungsversicherungen den entsprechenden Verpflichtungsumfang, wird in Höhe des überschießenden Betrags ein Vermögenswert unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen.

Verpflichtungen aus leistungsorientierten gemeinschaftlichen Plänen mehrerer Arbeitgeber (Multi-Employer-Pläne) bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) werden entsprechend IAS 19.34 wie Verpflichtungen aus beitragsorientierten Plänen bilanziert, sofern die notwendigen Informationen für die Bilanzierung leistungsorientierter Pläne nicht zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungen bestimmen sich nach den für die laufende Periode zu entrichtenden Beträgen.

Vonovia hat verschiedenen Mitarbeitern individuelle Versorgungszusagen gewährt, für deren Höhe grundsätzlich die geleisteten Dienstjahre maßgeblich sind. Die Finanzierung leistungs- und beitragsorientierter Versorgungszusagen, bei denen Vonovia einen bestimmten Versorgungsumfang garantiert, erfolgt durch die Bildung von Pensionsrückstellungen. Für die Versorgungszusagen einzelner Personen wurden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen.

In aller Regel handelt es sich um endgehaltsabhängige Versorgungsleistungen mit dienstzeitabhängigen Steigerungssätzen.

Die Pensionszusagen umfassen 3.866 (31.12.2018: 4.003) anspruchsberechtigte Personen.

Aktive Führungskräfte in den Gesellschaften von Vonovia haben die Möglichkeit der Teilnahme am Modell „Versorgungsbezüge anstelle von Barbezügen“ in der Fassung von Oktober 2003 (anspruchsberechtigte Personen: 306). Es werden hierbei Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen in Form einer lebenslangen Rente gegen Entgeltumwandlung angeboten. Die Altersleistungen können auch kapitalisiert als Einmalbetrag in Anspruch genommen werden.

Die Versorgungsordnung 2002 (VO 2002) der Vonovia Mitarbeiter löst die zum 31. Dezember 2001 bestehenden Versorgungssysteme ab (anspruchsberechtigte Personen: 722). Für Mitarbeiter mit Firmeneintritt vor 1991 werden die bestehenden Ansprüche zum 31. Dezember 2001 aus der bisherigen Versorgungszusage in Form eines Besitzstands gewahrt. Danach erwerben diese Mitarbeiter Versorgungsanwartschaften nach der VO 2002. Die Versorgungsregelung für Mitarbeiter mit Firmeneintritt nach 1990 wurde durch die Einführung der VO 2002 auf Grund von Änderungen in Gesetz und Rechtsprechung aktualisiert. Die bis zum Ablösungszeitpunkt erworbenen Versorgungsbausteine bleiben bestehen. Im Rahmen der VO 2002 werden Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen in Form von lebenslänglichen Renten gewährt. Die Rente ermittelt sich dabei als Summe der jährlich erworbenen Versorgungsbausteine, welche sich als fester Prozentsatz vom Gehalt ermitteln. Dabei werden Gehaltsbestandteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung vierfach gewichtet. Für Neuzusagen ab 2002 wird eine Rentengarantie in Höhe von 1,0% p. a. gewährt; für alle übrigen Mitarbeiter gelten die Regelungen des § 16 BetrAVG zur Anpassung der Rentenleistungen.

Die nachfolgende Übersicht fasst die wichtigsten Basisdaten der geschlossenen Versorgungspläne zusammen:

 

VO 1 Veba Immobilien

VO 91 Eisenbahnges.

Bochumer Verband

 

 

 

 

Art der Leistungen

Alters-, Invaliditäts- u. Hinterbliebenenleistung

Alters-, Invaliditäts- u. Hinterbliebenenleistung

Alters-, Invaliditäts- u. Hinterbliebenenleistung

Ruhegeldfähige Bezüge

Endgehalt

Endgehalt

Entfällt

Max. Versorgungsgrad

 

 

 

Bezüge bis BBG RV

25%

27%

Abhängig von individueller Eingruppierung

Bezüge über BBG RV

25%

72%

 

Gesamtversorgungsmodell

Ja

Ja

Nein

Nettoleistungsgrenze inkl. gesetzl. Rente

Keine

90%

Keine

Bruttoleistungsgrenze

70%

Keine

Keine

Anpassung der Renten

§ 16 Abs. 1,2 BetrAVG

§ 16 Abs. 1,2 BetrAVG

Anp. alle 3 Jahre durch Bochumer Verband (Vorstandsbeschluss)

Zurechnungszeiten

55. Lebensjahr

Keine

55. Lebensjahr (hälftig)

Rechtsgrundlage

Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung

Einzelvertragliche Zusage an Führungskräfte

Anzahl Anspruchsberechtigte

290

377

410

 

 

 

 

 

VO 60 Eisenbahnges.

Viterra-Vorstandszusage (mit Planvermögen)

VO Richtlinie Gagfah M

 

 

 

 

Art der Leistungen

Alters-, Invaliditäts- u. Hinterbliebenenleistung

Alters-, Invaliditäts- u. Hinterbliebenenleistung

Alters-, Invaliditäts- u. Hinterbliebenenleistung

Ruhegeldfähige Bezüge

Endgehalt

Endgehalt

Endgehalt

Max. Versorgungsgrad

 

 

 

Bezüge bis BBG RV

48%

75%

Nein

Bezüge über BBG RV

48%

75%

Nein

Gesamtversorgungsmodell

Ja

Nein

Ja

Nettoleistungsgrenze inkl. gesetzl. Rente

Keine

Keine

Keine

Bruttoleistungsgrenze

75%

Keine

75%

Anpassung der Renten

§ 16 Abs. 1,2 BetrAVG

Jährlich nach Entwicklung der Lebenshaltungskosten

§ 16 Abs. 1,2 BetrAVG

Zurechnungszeiten

Keine

Keine

55. Lebensjahr

Rechtsgrundlage

Betriebsvereinbarung

Einzelvertragliche Zusage an Vorstandsmitglieder

Betriebsvereinbarung

Anzahl Anspruchsberechtigte

126

6

319

 

 

 

 

 

VO 2017 VBL-Ersatzversorgung

 

 

 

 

 

 

Art der Leistungen

Alters,- Invaliditäts- u. Hinterbliebenenleistung

 

 

Ruhegeldfähige Bezüge

Ja

 

 

Max. Versorgungsgrad

Ja

 

 

Bezüge bis BBG RV

Nein

 

 

Bezüge über BBG RV

Nein

 

 

Gesamtversorgungsmodell

Nein

 

 

Nettoleistungsgrenze inkl. gesetzl. Rente

Keine

 

 

Bruttoleistungsgrenze

Keine

 

 

Anpassung der Renten

1%

 

 

Zurechnungszeiten

Keine

 

 

Rechtsgrundlage

Individualregelung

 

 

Anzahl Anspruchsberechtigte

109

 

 

 

 

 

 

Die laufenden Renten nach der klassischen Leistungsordnung des Bochumer Verbands werden entsprechend deren § 20 angepasst. Es handelt sich dabei um eine an § 16 Abs. 1,2 BetrAVG angelehnte, jedoch gemäß Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes eigenständige Regelung. Sonstige Betriebsrenten werden vertragsgemäß nach § 16 Abs. 1,2 BetrAVG überprüft und angepasst. Dabei wird zu jedem Überprüfungsstichtag die Entwicklung der Lebenshaltungskosten seit dem individuellen Verrentungszeitpunkt überprüft und ausgeglichen. Lediglich in dem genannten Modell der Entgeltumwandlung wird von der seit 1. Januar 1999 bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht, die laufenden Renten jährlich um 1% anzuheben (§ 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG). Weitere Risiken werden nicht gesehen.

Die Gesellschaft hat sich dazu entschlossen, den Innenfinanzierungseffekt der Pensionsrückstellungen zu nutzen und hat nur zu einem relativ geringen Teil Pensionsverpflichtungen mit Planvermögen hinterlegt. Für ehemalige Vorstände wurden zwecks einer zusätzlichen Insolvenzsicherung Rückdeckungsversicherungen gegen Einmalbeitrag abgeschlossen und an die Begünstigten verpfändet. Diese stellen Planvermögen dar, welches mit der Bruttoverpflichtung saldiert wird. Der Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen liegt bei einzelnen Personen über dem jeweils festgestellten Verpflichtungsumfang. Dieser Überschuss der Marktwerte der Vermögenswerte über die Verpflichtung wird unter den langfristigen sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen. Der Abschluss weiterer Rückdeckungsversicherungen ist nicht vorgesehen.

Die Bewertung der Versorgungsverpflichtungen und der zur Deckung dieser Verpflichtungen notwendigen Aufwendungen erfolgt gemäß dem nach IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method). Hierbei werden sowohl die am Stichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch die künftig zu erwartenden Steigerungen von Gehältern und Renten bei der Bewertung berücksichtigt. Die folgenden versicherungsmathematischen Annahmen wurden – jeweils bezogen auf das Jahresende und mit wirtschaftlicher Wirkung für das Folgejahr – getroffen.

Versicherungsmathematische Annahmen

in %

31.12.2018

31.12.2019

 

 

 

Rechnungszins

1,70

1,00

Rententrend

1,75

1,75

Gehaltstrend

2,75

2,75

 

 

 

Für die biometrischen Annahmen wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck jeweils unverändert übernommen.

Die leistungsorientierte Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) hat sich wie folgt entwickelt:

in Mio. €

2018

2019

 

 

 

DBO zum 1. Januar

535,0

541,8

Zugänge durch Unternehmenszusammenschluss

4,3

Zinsaufwand

8,9

9,0

Laufender Dienstzeitaufwand

10,6

10,9

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus:

 

 

Änderungen der biometrischen Annahmen

8,5

-5,1

Änderungen der finanziellen Annahmen

59,3

Gezahlte Leistungen

-25,5

-24,9

DBO zum 31. Dezember

541,8

591,0

 

 

 

Der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung verteilt sich auf die Gruppen der Anspruchsberechtigten wie folgt:

in Mio. €

2018

2019

 

 

 

Aktive Mitarbeiter

111,6

128,1

Unverfallbar Ausgeschiedene

96,6

114,9

Rentner

333,6

348,0

DBO zum 31. Dezember

541,8

591,0

 

 

 

Das Planvermögen besteht ausschließlich aus Rückdeckungsversicherungen. Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens hat sich wie folgt entwickelt:

in Mio. €

2018

2019

 

 

 

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1. Januar

22,4

22,3

Zugänge durch Unternehmenszusammenschluss

0,3

Mit dem Rechnungszins kalkulierter Ertrag

0,4

0,4

Versicherungsmathematische Gewinne aus:

 

 

Änderungen der finanziellen Annahmen

0,5

0,5

Gezahlte Leistungen

-1,3

-1,4

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31. Dezember

22,3

21,8

 

 

 

Die tatsächlichen Erträge aus Planvermögen beliefen sich im Geschäftsjahr auf 0,8 Mio. € (2018: 0,8 Mio. €).

Die folgende Tabelle leitet die leistungsorientierte Verpflichtung zur in der Bilanz erfassten Rückstellung für Pensionen über:

in Mio. €

31.12.2018

31.12.2019

*

Entfällt im Wesentlichen auf die Versorgungspläne „Viterra-Vorstandszusage“ und „Gagfah-Vorstandszusage“.

 

 

 

Barwert der fondsfinanzierten Verpflichtungen*

36,4

39,6

Barwert der nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen

505,4

551,3

Barwert der gesamten leistungsorientierten Verpflichtungen

541,8

590,9

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens*

-22,3

-21,8

In der Bilanz erfasst Nettoverbindlichkeit

519,5

569,1

Zu aktivierender Vermögenswert

1,1

0,8

In der Bilanz erfasste Pensionsrückstellungen

520,6

569,9

Im Jahr 2019 wurden versicherungsmathematische Verluste in Höhe von 53,7 Mio. € (ohne Berücksichtigung latenter Steuern) im sonstigen Ergebnis erfasst.

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beträgt 15,8 Jahre.

Die folgende Übersicht enthält die geschätzten, nicht abgezinsten Pensionszahlungen der kommenden fünf Geschäftsjahre und die Summe der in den darauffolgenden fünf Geschäftsjahren:

in Mio. €

erwartete Pensionszahlungen

 

 

2020

25,8

2021

25,1

2022

24,7

2023

24,4

2024

24,4

2025–2029

120,6

 

 

Sensitivitätsanalysen

Ein Anstieg bzw. Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen würde bei ansonsten konstant gehaltenen Annahmen zu folgender DBO zum 31. Dezember 2019 führen:

in Mio. €

 

DBO

 

 

 

Rechnungszins

Anstieg um 0,5%

547,5

 

Rückgang um 0,5%

640,2

Rententrend

Anstieg um 0,25%

604,1

 

Rückgang um 0,25%

577,4

 

 

 

Eine Verlängerung der Lebenserwartung um 4,9% hätte zum 31. Dezember 2019 zu einem Anstieg der DBO von 27,7 Mio. € geführt. Dieser prozentuale Anstieg entspricht der Verlängerung der Lebenserwartung um ein Jahr für einen zum Stichtag 65-jährigen Mann.

Wenn mehrere Annahmen gleichzeitig geändert werden, muss die kumulative Wirkung nicht die gleiche sein wie bei einer Änderung nur einer der Annahmen.

Die Pensionsrückstellungen enthalten in Höhe von 4,4 Mio. € (31.12.2018: 4,7 Mio. €) im Rahmen eines Schuldbeitritts auf Dritte übertragene Pensionsverpflichtungen, die sich auf unverfallbare Anwartschaften und die Zahlung laufender Renten beziehen. Unter den übrigen sonstigen Vermögenswerten ist ein entsprechender langfristiger Anspruch ausgewiesen.

Übrige Rückstellungen

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Übrige Rückstellungen werden gebildet, wenn eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten aufgrund eines Ereignisses der Vergangenheit besteht, die Inanspruchnahme wahrscheinlich und die voraussichtliche Höhe des notwendigen Rückstellungsbetrages zuverlässig schätzbar ist. Rückstellungen werden abgezinst, sofern der Effekt hieraus wesentlich ist. Effekte aus der Aufzinsung von Rückstellungen durch Zeitablauf werden im Zinsaufwand ausgewiesen. Der Abzinsungssatz entspricht einem Satz vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen widerspiegelt.

Rückstellungen für Restrukturierungsaufwendungen werden erfasst, wenn der Konzern einen detaillierten formalen Restrukturierungsplan aufgestellt und kommuniziert hat und keine realistische Möglichkeit besteht, sich diesen Verpflichtungen zu entziehen.

Rückstellungen für belastende Verträge werden erfasst, wenn der erwartete wirtschaftliche Nutzen aus dem Vertrag die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen unterschreitet. Die Rückstellung wird mit dem niedrigeren Wert aus dem Barwert der Erfüllungsverpflichtung oder einer möglichen Entschädigung bzw. Strafzahlung bei Ausstieg aus dem Vertrag bzw. bei Nichterfüllung passiviert. Rückstellungen werden regelmäßig überprüft und bei neuen Erkenntnissen oder geänderten Umständen angepasst.

Bei der Erfassung der Rückstellungen für Altersteilzeit handelt es sich grundsätzlich um andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer, die über die betreffende Dienstzeit der Arbeitnehmer ratierlich anzusammeln sind.

Die Aktivwerte der Versicherung zur Insolvenzsicherung der Erfüllungsrückstände aus Altersteilzeit werden mit den in den Rückstellungen für Altersteilzeit enthaltenen Beträgen für Erfüllungsrückstände verrechnet.

Eventualschulden sind auf vergangenen Ereignissen beruhende mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten, deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten zukünftiger unsicherer Ereignisse erst noch bestätigt wird, bzw. auf vergangenen Ereignissen beruhende gegenwärtige Verpflichtungen, bei denen ein Ressourcenabfluss nicht wahrscheinlich ist oder deren Höhe nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden kann. Eventualschulden werden gemäß IAS 37 grundsätzlich nicht angesetzt.

Entwicklung der übrigen Rückstellungen Geschäftsjahr

in Mio. €

Stand 01.01.2019

Zufüh­rungen durch Ände­rungen des Konsoli­dierungs­kreises

Zufüh­rungen

Auf­lösungen

Zins­anteil

Sal­dierung Plan Assets

Inan­spruch­nahme

Stand
31.12.2019

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übrige Rückstellungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Umweltschutzmaßnahmen

15,0

-0,2

0,2

-2,0

13,0

Verpflichtungen aus dem Personalbereich

126,8

70,3

-5,2

0,3

-58,7

133,5

Noch nicht abgerechnete Lieferungen und Leistungen

61,7

131,1

-8,0

-75,0

109,8

Sonstige übrige Rückstellungen

162,8

0,3

52,0

-12,3

0,8

-48,3

155,3

 

366,3

0,3

253,4

-25,7

1,3

-184,0

411,6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Entwicklung der übrigen Rückstellungen Vorjahr

in Mio. €

Stand 01.01.2018

Zufüh­rungen durch Ände­rungen des Konsoli­dierungs­kreises

Zufüh­rungen

Auf­lösungen

Zins­anteil

Sal­dierung Plan Assets

Inan­spruch­nahme

Stand
31.12.2018

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übrige Rückstellungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Umweltschutzmaßnahmen

16,9

0,1

-2,0

15,0

Verpflichtungen aus dem Personalbereich

127,5

3,7

47,4

-9,3

0,3

0,3

-43,1

126,8

Noch nicht abgerechnete Lieferungen und Leistungen

50,0

54,6

-8,7

-34,2

61,7

Sonstige übrige Rückstellungen

120,3

38,8

58,8

-21,6

0,1

-33,6

162,8

 

314,7

42,5

160,8

-39,6

0,5

0,3

-112,9

366,3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rückstellungsauflösungen erfolgen grundsätzlich gegen die Aufwandsposten, gegen die die Rückstellungen ursprünglich gebildet worden sind.

Die Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen betreffen im Wesentlichen die Beseitigung von Verunreinigungen an Standorten von ehemaligen Raab Karcher-Gesellschaften. Mit der Sanierung wurde bereits begonnen oder es liegen Vereinbarungen mit Behörden vor, wie der jeweilige Schaden zu beseitigen ist. Die Kostenschätzungen basieren auf Gutachten, die die voraussichtliche Dauer der Schadensbeseitigung und die voraussichtlichen Kosten enthalten.

Die Verpflichtungen aus dem Personalbereich betreffen Rückstellungen für Altersteilzeit, für Tantiemen, Abfindungen außerhalb von Restrukturierungen sowie sonstige Personalaufwendungen. Bestandteil der sonstigen Personalaufwendungen ist eine auf Basis der Regelungen des IFRS 2 ermittelte Rückstellung für den Long-Term-Incentive-Plan (LTIP) in Höhe von 23,7 Mio. € (31.12.2018: 17,8 Mio. €) (siehe Kapitel [E47] Anteilsbasierte Vergütung).

Die sonstigen übrigen Rückstellungen enthalten als wesentliche einzelne Kostenpositionen Kosten für Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 14,1 Mio. € (2018: 18,7 Mio. €), belastende Verträge in Höhe von 2,3 Mio. € (2018: 14,0 Mio. €) sowie 0,1 Mio. € (2018: 0,1 Mio. €) Kosten im Zusammenhang mit Steuererklärungen.

Der Konzern erwartet, den überwiegenden Teil der Rückstellung im kommenden Jahr zu begleichen.