Geschäftsbericht 2019

9 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Die im Rahmen des Ankaufs von Hembla verlängerte zweite Annahmefrist endete am 8. Januar 2020. Während dieser Annahmefrist wurde das Angebot von weiteren Aktionären von Hembla angenommen, die insgesamt 1.204.821 Hembla-Aktien der Klasse B hielten, was rund 1,0% der gesamten Stimmrechte und rund 1,3% des Aktienkapitals entspricht. Nach Ablauf der verlängerten Annahmefrist und nach Abwicklung am 9. Januar 2020 besitzt HomeStar damit insgesamt 6.136.989 Aktien der Klasse A und 82.487.247 Aktien der Klasse B, was rund 96,3% der gesamten Stimmrechte und rund 95,4% des Grundkapitals an Hembla entspricht. Darüber hinaus wurden bis zum 25. Februar 2020 weitere 242.333 Aktien der Klasse B am Markt erworben. Im Zuge des Delisting-Verfahrens wurde der letzte Handelstag von der Nasdaq Stockholm für Hembla-Aktien am 10. Januar 2020 umgesetzt.

Vonovia hat über ihre niederländische Tochtergesellschaft Vonovia Finance B.V. mit Wirkung zum 30. Januar 2020 die bis März 2026 laufende EMTN-Anleihe in Höhe von 500 Mio. € um 200 Mio. € erhöht. Die Vonovia Finance B.V. hat im Februar 2020 für die Vonovia eine besicherte Finanzierung über 300 Mio. € mit einer 10-jährigen Laufzeit bei der Landesbank Baden-Württemberg aufgenommen.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat Ende Januar 2020 das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (Mietendeckel) beschlossen. Dieses trat im Februar 2020 in Kraft. Da die Verfassungskonformität des Gesetzes umstritten ist, sind bereits verschiedene Klagen, u. a. vor dem Bundesverfassungsgericht, angekündigt. Es ist mit einer gerichtlichen Überprüfung zu rechnen.

Das Gesetz regelt einen Mietenstopp für fünf Jahre, wobei die bis zum 18. Juni 2019 wirksam nach BGB vereinbarte Miete nicht überschritten werden darf. Ausnahmen betreffen Neubauten ab 2014, Trägerwohnungen, öffentlich geförderten Wohnungsneubau, Wohnheime sowie unbewohnbaren Wohnraum, der entsprechend wiederhergestellt wird. Ferner ist eine Regelung zu Mietobergrenzen geschaffen worden. Diese Obergrenzen reichen von 3,92 bis 9,80 €/m2 und orientieren sich im Kern an den Mieten des Berliner Mietspiegels 2013. Eine überhöhte Miete ist außerdem grundsätzlich auf das zulässige Niveau abzusenken, was neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes vorzunehmen ist. Modernisierungen, auch notwendige energetische Sanierungen, dürfen nur in Höhe von 1,00 €/m2 umgelegt werden.

Es besteht das Risiko, dass sich insbesondere in Abhängigkeit der verfassungsmäßigen Gültigkeit des Mietendeckels zukünftige Mieteinnahmen oder Mietentwicklungen reduzieren, was sich auf die Verkehrswerte auswirken könnte. Über die ausgewiesenen Sensitivitäten im Konzernanhang sind mögliche Auswirkungen abschätzbar. Ebenso ist nicht auszuschließen, dass sich eine rückläufige Leerstandsquote und Fluktuation sowie geringere Renditeanforderungen von Investoren (Yield Compression) kompensatorisch auf die Verkehrswerte auswirken werden. Aktuell sind keine Auswirkungen auf die Verkehrswerte erkennbar.

Fair Value (Zeit-/Verkehrswert)
Relevant ist der Fair Value insbesondere bei der Bewertung gemäß IAS 40 in Verbindung mit IFRS 13. Der Fair Value ist der Betrag, zu dem vertragswillige Parteien unter üblichen Marktbedingungen bereit wären, einen Vermögenswert zu erwerben.
Leerstandsquote
Anzahl leerstehender Wohneinheiten bezogen auf den gesamten eigenen Wohnungsbestand in Prozent. Gezählt werden die Leerstände zum jeweiligen Monatsende.
Mieteinnahmen
Mieteinnahmen sind der aktuelle Bruttoertrag für vermietete Wohneinheiten gemäß den jeweiligen Mietverträgen vor Abzug nicht übertragbarer Betriebskosten. In den Mieteinnahmen der österreichischen Immobilienbestände sind zusätzlich EVB-Beiträge (Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge) berücksichtigt. Die Mieteinnahmen der Bestände in Schweden stellen Inklusivmieten dar, das heißt, Betriebs- und Heizkosten sind den Mieteinnahmen enthalten.