Geschäftsbericht 2019

Erläuterung zu den Berichtsinhalten und der Rahmensetzung

Die Unternehmensberichterstattung unterliegt einem tief greifenden Wandel, der sich von einer singulären Ausrichtung auf Finanzkennzahlen hin zu einer integrierten und unternehmerischen Gesamtschau entwickelt, welche die Informationsbedürfnisse weiterer Interessengruppen und dabei explizit auch nachhaltige Themenkomplexe mit berücksichtigt. Neben die traditionellen Normen des HGB und des AktG zur Finanzberichterstattung treten neue nationale und internationale Berichtsvorschriften. Weitere Änderungen werden zukünftig aus dem ARUG II und dem erneuerten DCGK resultieren. Und auch die Digitalisierung nimmt zunehmend Einfluss auf die Art und Weise der Berichterstattung. Darin spiegeln sich die erweiterten Interessen der Finanzmarkt-Stakeholder, die zu einer umfassenden Leistungsbewertung eines Unternehmens zunehmend nichtfinanzielle Kennzahlen und Nachhaltigkeitsaspekte heranziehen.

Seit dem Inkrafttreten des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) im Jahr 2017 umfasst die Unternehmensberichterstattung der Vonovia SE eine nichtfinanzielle Erklärung, die ihre rechtliche Grundlage in den §§ 289 a-e HGB i. V. m. § 315 b-c HGB hat (zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung).

Mit dieser nichtfinanziellen Erklärung tragen wir dem oben genannten Wandel Rechnung und begreifen dies als Chance, die Leistungsfähigkeit des Unternehmens im Bereich der Nachhaltigkeit einem weiteren interessierten Stakeholder-Kreis darstellen zu können. In ihr werden Aussagen über die wesentlichen Interaktionen zwischen dem Unternehmen und der Umwelt (Environment), der Gesellschaft (Social) und dem rechtlich-ethischen Rahmen (Governance) getroffen. Diese Erklärung ist an die Gesamtheit der Stakeholder des Unternehmens gerichtet und soll die Einbettung von Vonovia in das Gemeinwohl erklären. Die nichtfinanzielle Erklärung hat konkrete Aussagen zu den Aspekten Umwelt, Arbeitnehmer, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung zu treffen. Um Redundanzen zu vermeiden, wird an geeigneter Stelle auf weitere nichtfinanzielle Angaben in anderen Kapiteln des Lageberichts verwiesen. Um der großen Bandbreite nachhaltiger Maßnahmen gerecht zu werden, veröffentlicht Vonovia über diese nichtfinanzielle Erklärung hinaus einen eigenständigen Nachhaltigkeitsbericht. Dieser enthält weiterführende, umfassende Informationen zu den einzelnen nichtfinanziellen Aspekten sowie eine Unterfütterung mit Projektbeispielen und Kennzahlen. Für das Berichtsjahr 2019 erscheint dieser im April 2020.

Die Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung orientiert sich maßgeblich an der Struktur des Nachhaltigkeitsberichts von Vonovia. Dieser wiederum folgt in seiner Konzeptionierung den GRI Standards (in ihrer Fassung von 2016) der Global Reporting Initiative und wird in Übereinstimmung mit der Option „Core“ erstellt. Weiterhin liegen dem Nachhaltigkeitsbericht die Best Practice Recommendations on Sustainability der EPRA (in ihrer dritten Version von 2017) zugrunde.

Im Rahmen der nichtfinanziellen Erklärung sind die wesentlichen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, einzelne Zielgrößen und die dahinter liegenden Konzepte aufzuzeigen. Dies erfolgt in den jeweiligen inhaltlichen Kapiteln. Dabei entsprechen nicht alle in dieser Erklärung aufgeführten Leistungsindikatoren dem GRI Standards-Set, sondern sind teilweise an die wohnungswirtschaftlichen Spezifika angepasst.

Analog zu den anderen Teilen dieses Geschäftsberichts erfolgt auch die Berichterstattung in der nichtfinanziellen Erklärung konsolidiert. Dies bedeutet, dass die Unternehmenstätigkeiten in Österreich und Schweden (mit Ausnahme von Hembla) ebenfalls von dieser nichtfinanziellen Erklärung erfasst werden. Das betrifft zunächst die qualitative Darstellung der nichtfinanziellen Informationen der akquirierten Unternehmensgruppen. Aufgrund der laufenden Integration der entsprechenden Prozesse ist die vollständige Konsolidierung der wesentlichen Leistungsindikatoren noch in der Umsetzung. In den folgenden Kapiteln weisen wir auf den jeweiligen Grad der Kennzahlenintegration hin.

Die nichtfinanzielle Erklärung wird im Auftrag des Aufsichtsrats von der Internen Revision der Vonovia SE geprüft.

European Public Real Estate Association (EPRA)
Die European Public Real Estate Association (EPRA) ist eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Brüssel und vertritt die Interessen börsennotierter europäischer Immobilienunternehmen. Sie sieht ihre Aufgabe darin, das Verständnis für Investitionsmöglichkeiten in börsennotierte Immobiliengesellschaften in Europa als Alternative zu klassischen Anlagewerten zu erweitern. EPRA ist ein eingetragenes Markenzeichen der European Public Real Estate Association.