Geschäftsbericht 2019

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Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung bestimmt und ist in § 13 der Satzung von Vonovia geregelt.

Das aktuelle System der Aufsichtsratsvergütung basiert auf dem Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juni 2013.

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine jährliche feste Grundvergütung in Höhe von 100.000 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte, ein stellvertretender Vorsitzender erhält das Eineinhalbfache dieses Betrags.

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten eine zusätzliche jährliche feste Vergütung in Höhe von 40.000 €; der Ausschussvorsitzende erhält das Doppelte. Aufsichtsratsmitglieder, die einem oder mehreren anderen Ausschüssen des Aufsichtsrats angehören, die mindestens einmal im Jahr tätig geworden sind, erhalten für die Mitgliedschaft in jedem Ausschuss eine zusätzliche jährliche Vergütung in Höhe von 20.000 €; im Falle des Ausschussvorsitzenden 40.000 €.

Die Summe aller genannten Vergütungen zuzüglich Vergütungen für die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien von Konzernunternehmen darf pro Aufsichtsratsmitglied einen Betrag in Höhe von 300.000 € pro Kalenderjahr nicht übersteigen.

Die Gesellschaft erstattet den Mitgliedern des Aufsichtsrats die durch die Ausübung ihres Amts entstehenden angemessenen Auslagen. Die Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet, soweit die Mitglieder des Aufsichtsrats berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen und sie dieses Recht ausüben.

Die Vergütung des Aufsichtsrats von Vonovia verteilt sich wie folgt anteilig für die Zeit ihrer Tätigkeit auf die einzelnen Mitglieder:

 

Feste Vergütung

Vergütung für Ausschusstätigkeit

Gesamtvergütung  

in €

2018

2019

2018

2019

2018

2019

(1) Vorsitzender des Prüfungsausschusses

(2) Mitglied des Prüfungsausschusses

(3) Vorsitzender des Präsidial- und Nominierungsausschusses

(4) Mitglied des Präsidial- und Nominierungsausschusses

(5) Vorsitzende des Finanzausschusses

(6) Mitglied des Finanzausschusses

 

 

 

 

 

 

 

Zum 31. Dezember 2019 amtierende Aufsichtsratsmitglieder

 

 

 

 

 

 

Jürgen Fitschen 3, 6 (ab 09.05.2018) Vorsitzender seit 09.05.2018

133.333

200.000

 

60.000

133.333

260.000

Prof. Dr. Edgar Ernst 1 (seit 18.06.2013) stellvertretender Vorsitzender seit 09.05.2018

170.833

150.000

105.000

80.000

275.833

230.000

Burkhard Ulrich Drescher 2 (seit 12.12.2014)

100.000

100.000

40.000

40.000

140.000

140.000

Vitus Eckert 2 (seit 09.05.2018)

66.667

100.000

26.667

40.000

93.334

140.000

Dr. Florian Funck 2 (seit 21.08.2014)

100.000

100.000

40.000

40.000

140.000

140.000

Dr. Ute Geipel-Faber 6 (seit 01.11.2015)

100.000

100.000

20.000

20.000

120.000

120.000

Daniel Just 6 (seit 02.06.2015)

100.000

100.000

20.000

20.000

120.000

120.000

Hildegard Müller 4 (seit 18.06.2013)

100.000

100.000

20.000

20.000

120.000

120.000

Prof. Dr. Klaus Rauscher 4 (seit 01.08.2008)

120.833

100.000

20.000

20.000

140.833

120.000

Dr. Ariane Reinhart 4 (seit 13.05.2016)

100.000

100.000

20.000

20.000

120.000

120.000

Clara-Christina Streit 4, 5 (seit 18.06.2013)

100.000

100.000

60.000

60.000

160.000

160.000

Christian Ulbrich 6 (seit 21.08.2014)

100.000

100.000

20.000

20.000

120.000

120.000

Ehemalige Aufsichtsratsmitglieder

 

 

 

 

 

 

Hendrik Jellema 2 (bis 09.05.2018)

41.667

16.667

58.334

Summe

 

 

 

 

1.741.667

1.790.000

Sämtliche Vergütungen sind jeweils nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss des Aufsichtsrats nur während eines Teils des Geschäftsjahres angehört haben, erhalten für dieses Geschäftsjahr eine entsprechende, auf ganze Monate aufgerundete, zeitanteilige Vergütung.

Darüber hinaus hat Vonovia für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Haftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung) abgeschlossen. Vonovia folgt dabei den Vorgaben, einen Selbstbehalt in Höhe von 10% des Schadens bis zu einer Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung für sämtliche Schadensfälle innerhalb des Geschäftsjahres vorzusehen.