33 Rückstellungen

 

 

31.12.2017

 

31.12.2018

 

in Mio. €

 

langfristig

 

kurzfristig

 

langfristig

 

kurzfristig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

 

513,7

 

 

520,6

 

 

Steuerrückstellungen
(laufende Ertragsteuern ohne latente Steuern)

 

 

155,3

 

 

180,3

 

Übrige Rückstellungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umweltschutzmaßnahmen

 

16,7

 

0,2

 

14,8

 

0,2

 

Verpflichtungen aus dem Personalbereich

 

61,7

 

65,8

 

60,2

 

66,6

 

Noch nicht abgerechnete Lieferungen und Leistungen

 

 

50,0

 

 

61,7

 

Sonstige übrige Rückstellungen

 

15,1

 

105,2

 

21,1

 

141,7

 

Summe übrige Rückstellungen

 

93,5

 

221,2

 

96,1

 

270,2

 

Summe Rückstellungen

 

607,2

 

376,5

 

616,7

 

450,5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Vonovia hat verschiedenen Mitarbeitern individuelle Versorgungszusagen gewährt, für deren Höhe grundsätzlich die geleisteten Dienstjahre maßgeblich sind. Die Finanzierung leistungs- und beitragsorientierter Versorgungszusagen, bei denen Vonovia einen bestimmten Versorgungsumfang garantiert, erfolgt durch die Bildung von Pensionsrückstellungen. Für die Versorgungszusagen einzelner Personen wurden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen.

In aller Regel handelt es sich um endgehaltsabhängige Versorgungsleistungen mit dienstzeitabhängigen Steigerungssätzen.

Die Pensionszusagen umfassen 4.003 (31.12.2017: 4.030) anspruchsberechtigte Personen.

Aktive Führungskräfte in den Gesellschaften von Vonovia haben die Möglichkeit der Teilnahme am Modell „Versorgungsbezüge anstelle von Barbezügen“ in der Fassung von Oktober 2003. Es werden hierbei Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen in Form einer lebenslangen Rente gegen Entgeltumwandlung angeboten. Die Altersleistungen können auch kapitalisiert als Einmalbetrag in Anspruch genommen werden.

Die Versorgungsordnung 2002 (VO 2002) der Vonovia Mitarbeiter löst die zum 31.12.2001 bestehenden Versorgungssysteme ab. Für Mitarbeiter mit Firmeneintritt vor 1991 werden die bestehenden Ansprüche zum 31.12.2001 aus der bisherigen Versorgungszusage in Form eines Besitzstandes gewahrt. Danach erwerben diese Mitarbeiter Versorgungsanwartschaften nach der VO 2002. Die Versorgungsregelung für Mitarbeiter mit Firmeneintritt nach 1990 wurde durch die Einführung der VO 2002 auf Grund von Änderungen in Gesetz und Rechtsprechung aktualisiert. Die bis zum Ablösungszeitpunkt erworbenen Versorgungsbausteine bleiben bestehen. Im Rahmen der VO 2002 werden Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen in Form von lebenslänglichen Renten gewährt. Die Rente ermittelt sich dabei als Summe der jährlich erworbenen Versorgungsbausteine, welche sich als fester Prozentsatz vom Gehalt ermitteln. Dabei werden Gehaltsbestandteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung vierfach gewichtet. Für Neuzusagen ab 2002 wird eine Rentengarantie in Höhe von 1,0% p.a. gewährt; für alle übrigen Mitarbeiter gelten die Regelungen des § 16 BetrAVG zur Anpassung der Rentenleistungen.

Die nachfolgende Übersicht fasst die wichtigsten Basisdaten der geschlossenen Versorgungspläne zusammen:

 

 

VO 1 Veba Immobilien

 

VO 91 Eisenbahnges.

 

Bochumer Verband

 

 

 

 

 

 

 

Art der Leistungen

 

Alters-, Invaliditäts- u. Hinterbliebenenleistung

 

Alters-, Invaliditäts- u. Hinterbliebenenleistung

 

Alters-, Invaliditäts- u. Hinterbliebenenleistung

Ruhegeldfähige Bezüge

 

Endgehalt

 

Endgehalt

 

Entfällt

Max. Versorgungsgrad

 

 

 

 

 

 

Bezüge bis BBG RV

 

25%

 

27%

 

abhängig von individueller Eingruppierung

Bezüge über BBG RV

 

25%

 

72%

 

 

Gesamtversorgungsmodell

 

Ja

 

Ja

 

Nein

Nettoleistungsgrenze inkl. gesetzl. Rente

 

Keine

 

90%

 

Keine

Bruttoleistungsgrenze

 

70%

 

Keine

 

Keine

Anpassung der Renten

 

§ 16 Abs. 1,2 BetrAVG

 

§ 16 Abs. 1,2 BetrAVG

 

Anp. alle 3 Jahre durch Bochumer Verband (Vorstandsbeschluss

Zurechnungszeiten

 

55. Lebensjahr

 

Keine

 

55. Lebensjahr (hälftig)

Rechtsgrundlage

 

Betriebsvereinbarung

 

Betriebsvereinbarung

 

Einzelvertragliche Zusage an Führungskräfte

Anzahl Anspruchsberechtigte

 

310

 

381

 

442

 

 

 

 

 

 

 

 

 

VO 60 Eisenbahnges.

 

Viterra-Vorstandszusage (mit Planvermögen)

 

Entgeltumwandlung bis 1999

 

 

 

 

 

 

 

Art der Leistungen

 

Alters-, Invaliditäts- u. Hinterbliebenenleistung

 

Alters-, Invaliditäts- u. Hinterbliebenenleistung

 

Alters-, Invaliditäts- u. Hinterbliebenenleistung

Ruhegeldfähige Bezüge

 

Endgehalt

 

Endgehalt

 

Entfällt

Max. Versorgungsgrad

 

 

 

 

 

 

Bezüge bis BBG RV

 

48%

 

75%

 

Entfällt

Bezüge über BBG RV

 

48%

 

75%

 

Entfällt

Gesamtversorgungsmodell

 

Ja

 

Nein

 

Nein

Nettoleistungsgrenze inkl. gesetzl. Rente

 

Keine

 

Keine

 

Keine

Bruttoleistungsgrenze

 

75%

 

Keine

 

Keine

Anpassung der Renten

 

§ 16 Abs. 1,2 BetrAVG

 

Jährlich nach Entwicklung der Lebenshaltungskosten

 

§ 16 Abs. 1,2 BetrAVG, mind. 8% alle 3 Jahre

Zurechnungszeiten

 

Keine

 

Keine

 

55. Lebensjahr

Rechtsgrundlage

 

Betriebsvereinbarung

 

einzelvertragliche Zusage an Vorstandsmitglieder

 

einzelvertragliche Zusage an Führungskräfte

Anzahl Anspruchsberechtigte

 

142

 

6

 

29

 

 

 

 

 

 

 

 

 

VO Richtlinie Gagfah M

 

VO 2017 VBL-Ersatzversorgung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Art der Leistungen

 

Alters-, Invaliditäts- u. Hinterbliebenenleistung

 

Alters,- Invaliditäts- u. Hinterbliebenenleistung

 

 

Ruhegeldfähige Bezüge

 

Endgehalt

 

Ja

 

 

Max. Versorgungsgrad

 

 

 

Ja

 

 

Bezüge bis BBG RV

 

Nein

 

Nein

 

 

Bezüge über BBG RV

 

Nein

 

Nein

 

 

Gesamtversorgungsmodell

 

Ja

 

Nein

 

 

Nettoleistungsgrenze inkl. gesetzl. Rente

 

Keine

 

Keine

 

 

Bruttoleistungsgrenze

 

75%

 

Keine

 

 

Anpassung der Renten

 

§ 16 Abs. 1,2 BetrAVG

 

1%

 

 

Zurechnungszeiten

 

55. Lebensjahr

 

Keine

 

 

Rechtsgrundlage

 

Betriebsvereinbarung

 

Individualregelung

 

 

Anzahl Anspruchsberechtigte

 

372

 

112

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die laufenden Renten nach der klassischen Leistungsordnung des Bochumer Verbandes werden entsprechend deren § 20 angepasst. Es handelt sich dabei um eine an § 16 Abs. 1,2 BetrAVG angelehnte, jedoch gemäß Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes eigenständige Regelung. Sonstige Betriebsrenten werden vertragsgemäß nach § 16 Abs. 1,2 BetrAVG überprüft und angepasst. Dabei wird zu jedem Überprüfungsstichtag die Entwicklung der Lebenshaltungskosten seit dem individuellen Verrentungszeitpunkt überprüft und ausgeglichen. Lediglich in dem genannten Modell der Entgeltumwandlung wird von der seit 01.01.1999 bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht, die laufenden Renten jährlich um 1% anzuheben (§ 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG). Weitere Risiken werden nicht gesehen.

Die Gesellschaft hat sich dazu entschlossen, den Innenfinanzierungseffekt der Pensionsrückstellungen zu nutzen und hat nur zu einem relativ geringen Teil Pensionsverpflichtungen mit Planvermögen hinterlegt. Für ehemalige Vorstände wurden zwecks einer zusätzlichen Insolvenzsicherung Rückdeckungsversicherungen gegen Einmalbeitrag abgeschlossen und an die Begünstigten verpfändet. Diese stellen Planvermögen dar, welches mit der Bruttoverpflichtung saldiert wird. Der Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen liegt bei einzelnen Personen über dem jeweils festgestellten Verpflichtungsumfang. Dieser Überschuss der Marktwerte der Vermögenswerte über die Verpflichtung wird unter den langfristigen sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen. Der Abschluss weiterer Rückdeckungsversicherungen ist nicht vorgesehen.

Die Bewertung der Versorgungsverpflichtungen und der zur Deckung dieser Verpflichtungen notwendigen Aufwendungen erfolgt gemäß dem nach IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method). Hierbei werden sowohl die am Stichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch die künftig zu erwartenden Steigerungen von Gehältern und Renten bei der Bewertung berücksichtigt. Die folgenden versicherungsmathematischen Annahmen wurden – jeweils bezogen auf das Jahresende und mit wirtschaftlicher Wirkung für das Folgejahr – getroffen.

Versicherungsmathematische Annahmen

in %

 

31.12.2017

 

31.12.2018

 

 

 

 

 

 

 

Rechnungszins

 

1,70

 

1,70

 

Rententrend

 

1,75

 

1,75

 

Gehaltstrend

 

2,75

 

2,75

 

 

 

 

 

 

 

Für die biometrischen Annahmen wurden erstmals die neuen in 2018 veröffentlichten Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck angewendet. Im Geschäftsjahr 2017 wurden die Richttafeln Heubeck 2005 G zugrunde gelegt. Aus der Anwendung ergab sich ein Umstellungseffekt in Höhe von 5,3 Mio. €.

Die leistungsorientierte Verpflichtung (Defined Benefit Obligation – DBO) hat sich wie folgt entwickelt:

in Mio. €

 

2017

 

2018

 

 

 

 

 

 

 

DBO zum 1. Januar

 

544,0

 

535,0

 

Zugänge durch Unternehmenszusammenschluss

 

2,4

 

4,3

 

Zinsaufwand

 

9,1

 

8,9

 

Laufender Dienstzeitaufwand

 

9,4

 

10,6

 

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus:

 

 

 

 

 

Änderungen der biometrischen Annahmen

 

-4,7

 

8,5

 

Übertrag

 

0,1

 

 

Gezahlte Leistungen

 

-25,3

 

-25,5

 

DBO zum 31. Dezember

 

535,0

 

541,8

 

 

 

 

 

 

 

Der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung verteilt sich auf die Gruppen der Anspruchsberechtigten wie folgt:

in Mio. €

 

31.12.2017

 

31.12.2018

 

 

 

 

 

 

 

Aktive Mitarbeiter

 

115,1

 

111,6

 

Unverfallbar Ausgeschiedene

 

88,3

 

96,6

 

Rentner

 

331,6

 

333,6

 

DBO zum 31. Dezember

 

535,0

 

541,8

 

 

 

 

 

 

 

Das Planvermögen besteht ausschließlich aus Rückdeckungsversicherungen. Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens hat sich wie folgt entwickelt:

in Mio. €

 

2017

 

2018

 

 

 

 

 

 

 

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1. Januar

 

22,5

 

22,4

 

Zugänge durch Unternehmenszusammenschluss

 

0,3

 

0,3

 

Mit dem Rechnungszins kalkulierter Ertrag

 

0,4

 

0,4

 

Versicherungsmathematische Gewinne aus:

 

 

 

 

 

Änderungen der finanziellen Annahmen

 

0,4

 

0,5

 

Gezahlte Leistungen

 

-1,2

 

-1,3

 

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31. Dezember

 

22,4

 

22,3

 

 

 

 

 

 

 

Die tatsächlichen Erträge aus Planvermögen beliefen sich im Geschäftsjahr auf 0,8 Mio. € (2017: 0,8 Mio. €).

Die folgende Tabelle leitet die leistungsorientierte Verpflichtung zur in der Bilanz erfassten Rückstellung für Pensionen über:

in Mio. €

 

31.12.2017

 

31.12.2018

 

*

Entfällt im Wesentlichen auf die Versorgungspläne „Viterra-Vorstandszusage“ und „Gagfah-Vorstandszusage“.

 

 

 

 

 

 

Barwert der fondsfinanzierten Verpflichtungen*

 

36,1

 

36,4

 

Barwert der nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen

 

498,9

 

505,4

 

Barwert der gesamten leistungsorientierten Verpflichtungen

 

535,0

 

541,8

 

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens*

 

-22,4

 

-22,3

 

In der Bilanz erfasste Nettoverbindlichkeit

 

512,6

 

519,5

 

Zu aktivierender Vermögenswert

 

1,1

 

1,1

 

In der Bilanz erfasste Pensionsrückstellungen

 

513,7

 

520,6

 

In 2018 wurden versicherungsmathematische Verluste in Höhe von 8,0 Mio. € (ohne Berücksichtigung latenter Steuern) im sonstigen Ergebnis erfasst.

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beträgt 15,0 Jahre.

Die folgende Übersicht enthält die geschätzten, nicht abgezinsten Pensionszahlungen der kommenden fünf Geschäftsjahre und die Summe der in den darauffolgenden fünf Geschäftsjahren:

in Mio. €

 

erwartete Pensionszahlungen

 

 

 

2019

 

26,1

2020

 

25,3

2021

 

25,1

2022

 

24,7

2023

 

24,4

2024–2028

 

121,5

 

 

 

Sensitivitätsanalysen

Ein Anstieg bzw. Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen würde bei ansonsten konstant gehaltenen Annahmen zu folgender DBO zum 31. Dezember 2018 führen:

in Mio. €

 

 

 

DBO

 

 

 

 

 

Rechnungszins

 

Anstieg um 0,5%

 

504,3

 

 

Rückgang um 0,5%

 

584,2

Rententrend

 

Anstieg um 0,25%

 

553,7

 

 

Rückgang um 0,25%

 

529,9

 

 

 

 

 

Eine Verlängerung der Lebenserwartung um 5,0% hätte zum 31. Dezember 2018 zu einem Anstieg der DBO von 24,0 Mio. € geführt.

Wenn mehrere Annahmen gleichzeitig geändert werden, muss die kumulative Wirkung nicht die gleiche sein wie bei einer Änderung nur einer der Annahmen.

Die Pensionsrückstellungen enthalten in Höhe von 4,7 Mio. € (31.12.2017: 5,3 Mio. €) im Rahmen eines Schuldbeitritts auf Dritte übertragene Pensionsverpflichtungen, die sich auf unverfallbare Anwartschaften und die Zahlung laufender Renten beziehen. Unter den übrigen sonstigen Vermögenswerten ist ein entsprechender langfristiger Anspruch ausgewiesen.

Entwicklung der übrigen Rückstellungen Geschäftsjahr

in Mio. €

 

Stand 01.01.2018

 

Zufüh­rungen durch Ände­rungen des Konsoli­dierungs­kreises

 

Zufüh­rungen

 

Auf­lösungen

 

Zins­anteil

 

Sal­dierung Plan Assets

 

Inan­spruch­nahme

 

Stand
31.12.2018

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übrige Rückstellungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umweltschutz­maßnahmen

 

16,9

 

 

 

 

0,1

 

 

-2,0

 

15,0

 

Verpflichtungen aus dem Personalbereich

 

127,5

 

3,7

 

47,4

 

-9,3

 

0,3

 

0,3

 

-43,1

 

126,8

 

Noch nicht abgerechnete Lieferungen und Leistungen

 

50,0

 

 

54,6

 

-8,7

 

 

 

-34,2

 

61,7

 

Sonstige übrige Rückstellungen

 

120,3

 

38,8

 

58,8

 

-21,6

 

0,1

 

 

-33,6

 

162,8

 

 

 

314,7

 

42,5

 

160,8

 

-39,6

 

0,5

 

0,3

 

-112,9

 

366,3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Entwicklung der übrigen Rückstellungen Vorjahr

in Mio. €

 

Stand 01.01.2017

 

Zufüh­rungen durch Ände­rungen des Konsoli­dierungs­kreises

 

Zufüh­rungen

 

Auf­lösungen

 

Zins­anteil

 

Sal­dierung Plan Assets

 

Inan­spruch­nahme

 

Stand
31.12.2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übrige Rückstellungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umweltschutz­maßnahmen

 

20,3

 

 

 

-1,0

 

0,2

 

 

-2,6

 

16,9

Verpflichtungen aus dem Personalbereich

 

138,4

 

13,5

 

55,1

 

-9,9

 

0,2

 

0,4

 

-70,2

 

127,5

Noch nicht abgerechnete Lieferungen und Leistungen

 

60,0

 

7,7

 

41,7

 

-4,5

 

 

 

-54,9

 

50,0

Sonstige übrige Rückstellungen

 

91,9

 

29,2

 

32,6

 

-13,8

 

-0,1

 

 

-19,5

 

120,3

 

 

310,6

 

50,4

 

129,4

 

-29,2

 

0,3

 

0,4

 

-147,2

 

314,7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rückstellungsauflösungen erfolgen grundsätzlich gegen die Aufwandsposten, gegen die die Rückstellungen ursprünglich gebildet worden sind.

Die Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen betreffen im Wesentlichen die Beseitigung von Verunreinigungen an Standorten von ehemaligen Raab-Karcher-Gesellschaften. Mit der Sanierung wurde bereits begonnen oder es liegen Vereinbarungen mit Behörden vor, wie der jeweilige Schaden zu beseitigen ist. Die Kostenschätzungen basieren auf Gutachten, die die voraussichtliche Dauer der Schadensbeseitigung und die voraussichtlichen Kosten enthalten.

Die Verpflichtungen aus dem Personalbereich betreffen Rückstellungen für Altersteilzeit, für Tantiemen, Abfindungen außerhalb von Restrukturierungen sowie sonstige Personalaufwendungen. Bestandteil der sonstigen Personalaufwendungen ist eine auf Basis der Regelungen des IFRS 2 ermittelte Rückstellung für den Long-Term-Incentive-Plan (LTIP) in Höhe von 17,8 Mio. € (31.12.2017: 18,3 Mio. €) (siehe Kapitel [50] Anteilsbasierte Vergütung).

Die sonstigen übrigen Rückstellungen enthalten als wesentliche einzelne Kostenpositionen Kosten für Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 18,7 Mio. € (2017: 9,4 Mio. €), belastende Verträge in Höhe von 14,0 Mio. € (2017: 7,4 Mio. € sowie 0,1 Mio. € (2017: 6,6 Mio. €) Kosten im Zusammenhang mit Steuererklärungen.