Umsetzung der Änderungen des Aktienrechts bezüglich der zweiten Aktionärsrichtlinie (ARUG II) und die damit einhergehende Überarbeitung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)
Besetzung des Aufsichtsrats mit zukunftsgerichteten Kompetenzen (Digitalisierung, Nachhaltigkeit)
Erstreckung unserer Ansprüche auf Tochtergesellschaften im Ausland
Compliance
Akzeptanz und Befolgung aller Vorgaben im gesamten Konzern sicherstellen
Chancen
Corporate Governance
Aufbau neuer Geschäftsfelder aufgrund von gesellschaftlichen und gesetzlichen Veränderungen, z. B. Digitalisierung von Prozessen
Einbeziehung von Zukunftsthemen in die Neubesetzung von Aufsichtsratsmitgliedern, um neue Kompetenzfelder einzubinden
Anwendung unterschiedlicher Diversitätskriterien (z. B. Gender, Internationalität) bei der Wahl von Führungskräften trägt zur Förderung und Stärkung des Themas Gleichberechtigung & Vielfalt in der Branche bei
Compliance
Mehr Unabhängigkeit von externen Lieferanten und den damit verbundenen Risiken aufgrund der Erbringung vieler Bauleistungen durch den Technischen Service
Sicherstellung der Einhaltung hoher Qualitätsstandards durch einen hohen Anteil an Eigenleistungen
Risiken
Corporate Governance
Negative Reputationswirkung auf Kapitalmarkt bei nicht gelingender Nachbesetzung mit Aufsichtsratsmitgliedern mit wichtigen Kompetenzfeldern
Compliance
Sicherstellung der Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards bei eingekauften Leistungen von Bauunternehmen und deren Nachunternehmen