Über diesen Bericht
Inhalte und Struktur des Berichts
Dies ist unser sechster Nachhaltigkeitsbericht. Auch in diesem Jahr bauen wir unsere Berichterstattung weiter aus. Dabei lösen wir die getrennte Darstellung über unsere schwedischen und österreichischen Aktivitäten auf und integrieren diese – als weiteren Schritt zu einer konsolidierten Konzernberichterstattung – vollumfänglich in die jeweiligen inhaltlichen Kapitel. In diesem Jahr beziehen wir auch unser 2019 akquiriertes und wirtschaftlich vollkonsolidiertes Tochterunternehmen Hembla AB aus Schweden mit ein, sofern die Datengrundlage dies bereits zulässt.
Der Bericht stellt unsere Unternehmensleistung auf Basis finanzieller und nichtfinanzieller Informationen dar. Ziel einer solchen Berichterstattung ist es, Transparenz zu schaffen sowie Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsaktivitäten zu anderen Marktteilnehmern zu ermöglichen. Nicht zuletzt die Diskussionen in der Initiative Wohnen.2050 (IW.2050, siehe Kapitel CO2-Reduktion Immobilienbestand/Energetische Modernisierungen) haben gezeigt, wie herausfordernd der Anspruch an die Vergleichbarkeit von Kennzahlen in der Wohnungswirtschaft sein kann.
Thematische Schwerpunkte des Nachhaltigkeitsberichts bilden die sieben Handlungsfelder, die wir im Rahmen unserer 2020 aktualisierten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert haben:
- Umwelt und Klima
- Nachhaltiges Bauen und Entwickeln
- Gesellschaft und Beitrag zur Stadtentwicklung
- Wohnraum und Kunden
- Unternehmenskultur und Mitarbeiter
- Unternehmensführung und verantwortungsvolles Wirtschaften
- Zukunftsfähigkeit und Kapitalmarkt
Die Gliederung des Berichts nach diesen Handlungsfeldern der Nachhaltigkeit spiegelt die wesentlichen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekte der Vonovia SE wider.
Berichtsrahmen
Dieser Bericht wurde in Übereinstimmung mit den Global Reporting Initiative (GRI) Standards (in ihrer Fassung von 2016) Option „Kern“ erstellt. Liegen aktuellere Fassungen der GRI Standards vor, so haben wir diese angewendet. Den entsprechenden GRI-Index finden Sie im Anhang dieses Berichts. Die GRI haben wir über die Anwendung der GRI Standards und die Veröffentlichung des vorliegenden Berichts informiert.
Der Nachhaltigkeitsbericht von Vonovia erscheint jährlich. Der Berichtszeitraum umfasst das Geschäftsjahr 2020 (1. Januar bis 31. Dezember 2020) und schließt damit lückenlos an den Nachhaltigkeitsbericht 2019 an, der im Juni 2020 veröffentlicht wurde.
Die Vonovia SE ist darüber hinaus als kapitalmarktorientiertes Unternehmen verpflichtet, Angaben gemäß §§ 315b, 315c i.V.m. §§ 289c bis 289e HGB (sog. nichtfinanzielle Konzernerklärung) zu machen. Die erforderlichen Reportinganforderungen wurden im Rahmen des Lageberichts im Geschäftsbericht 2020, der am 4. März 2021 veröffentlicht wurde, umgesetzt.
Im vergangenen Jahr haben wir unsere seit 2017 gültige Wesentlichkeitsanalyse aktualisiert. Hierzu haben wir Mitte 2020 eine strukturierte Stakeholder-Befragung und Experteninterviews sowie Managementworkshops innerhalb des Unternehmens zur Identifizierung und Validierung der wesentlichen Themen durchgeführt. Die Ergebnisse sind in diesen Bericht eingeflossen (siehe Kapitel Wesentliche Themen). Entsprechend den GRI Standards wurden die Berichtsinhalte nach dem Kriterium der Wesentlichkeit ausgewählt.
Um transparent und umfangreich den vielfältigen Stakeholder-Interessen zu begegnen, orientieren wir uns – zusätzlich zum GRI – auch an den EPRA Best Practice Recommendations on Sustainability Reporting (sBPR) (in ihrer dritten Version von 2017). Hierzu erstellen wir einen eigenständigen EPRA-Bericht, den wir auf unserer Webseite veröffentlichen. Zusätzlich erstellen wir für den Berichtsrahmen Real Estate des Sustainability Accounting Standards Board (SASB) ein Mapping der Indikatoren zu den in diesem Bericht veröffentlichten Inhalten. Auch dieses werden wir – analog zum EPRA-Bericht – außerhalb des Nachhaltigkeitsberichts auf unserer Webseite zur Verfügung stellen.
Unsere Umsetzung der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosure (TCFD) haben wir bereits in der nichtfinanziellen Erklärung im Geschäftsbericht in Form eines entsprechenden Index dargestellt. Auch in diesem Bericht greifen wir die Empfehlungen auf und erweitern unsere Berichterstattung hierzu (siehe Abschnitt Umsetzung der TCFD-Empfehlungen).
Die Erhebung und Berechnung der Umweltkennzahlen erfolgte leitend durch das Controlling sowie unterstützend durch die Bereiche Facility-Management, Portfoliomanagement, Portfoliocontrolling, Technischer Service, Vonovia Energie- und Service GmbH, Kundenservice, Datenmanagement, Development/Neubau, Geschäftsentwicklung und Einkauf. Die Kennzahlen im Bereich Mitarbeiter wurden über die Personalabteilung erfasst und konsolidiert. Aussagen über das Lieferantenmanagement (Beschaffung) erstellte der Zentrale Einkauf. Kennzahlen aus dem Bereich Governance lieferte der Bereich Recht.
Sowohl die nichtfinanzielle Erklärung im Geschäftsbericht als auch dieser Nachhaltigkeitsbericht sind Gegenstand einer Prüfung durch den Abschlussprüfer KPMG. Der Nachhaltigkeitsbericht wurde mit begrenzter Sicherheit geprüft (siehe Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers). Jegliche Verweise auf Inhalte außerhalb dieses Berichts stellen weiterführende Informationen dar und sind nicht Teil der durch KPMG durchgeführten Prüfung. Ebenfalls exkludiert aus den Prüfungshandlungen sind die sogenannten „Projektsteckbriefe“, die sich in den inhaltlichen Kapiteln dieses Berichts finden. Diese sind grafisch durch eine Umrandung sowie die Überschrift Projekt eindeutig markiert.
Organisatorische Systemgrenzen/Konsolidierungskreis
Die vorliegenden Kennzahlen fokussieren sich auf die Tätigkeiten der Vonovia SE in Deutschland, Österreich und Schweden nach dem „financial control“-Ansatz. Im Gegensatz zu den Vorjahren haben wir im vorliegenden Bericht alle Akquisitionen, die im Geschäftsjahr 2020 getätigt wurden, mitberücksichtigt. Dies betraf die Akquisitionen des Projektentwicklers Bien-Ries, der zum 2. April 2020 erworben wurde, sowie von H&L Immobilien GmbH, die zum 30. Dezember 2020 von Vonovia erworben wurde. Abweichungen von dieser Regel werden in den jeweiligen Text- oder Kennzahlenteilen kenntlich gemacht. Diese grundsätzliche Definition des Berichtsumfangs des Nachhaltigkeitsberichts zu den konsolidierten Gesellschaften wird regelmäßig für den jeweils nächsten Berichtszyklus überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Für einige Kennzahlen – Energiedaten und damit verbunden CO2-Emissionen Portfolio Österreich, Verbrauchsdaten Bürostandorte, Abfallaufkommen Portfolio und Bürostandorte – führen neue Berechnungsmethoden dazu, dass Neuberechnungen der Vorjahresergebnisse („Restatements“) durchgeführt wurden. Dies ist in den jeweiligen Kennzahlentabellen entsprechend gekennzeichnet.
CO2-Emissionen
Der für die CO2-Bilanz relevante Konsolidierungskreis wurde in Übereinstimmung mit dem Konsolidierungskreis der restlichen Umweltkennzahlen definiert.
Die Berechnung der CO2-Emissionen erfolgte in Übereinstimmung mit dem Greenhouse Gas Protokoll (GHG Protocol), dem international anerkannten Standard für die Berechnung von CO2-Emissionen. Die CO2-Emissionen wurden in CO2-Äquivalenten (CO2e) berechnet. CO2e ist eine standardisierte Einheit zur Bewertung des relativen Beitrags zum Treibhauseffekt verschiedener Gase. Klimaschädliche Emissionen treten nicht nur in Form des bekanntesten Vertreters Kohlendioxid (CO2) auf. Weitere Gase, wie beispielsweise Methan (CH4) oder Distickstoffmonoxid (N2O), werden mithilfe eines Umrechnungsfaktors in CO2-Äquivalente übertragen und erleichtern so die Vergleichbarkeit in Hinblick auf ihre Klimaschädlichkeit. Einzig die Berechnungen der Einsparungen von Emissionen aus Modernisierungen und Heizungserneuerung stellen wir in Tonnen CO2 dar und nicht in CO2-Äquivalenten.
Bei der Berechnung der CO2-Emissionen haben wir im laufenden Geschäftsjahr eine Aktualisierung der Datenquellen und Harmonisierung der Emissionsfaktoren vorgenommen (siehe auch Kapitel CO2-Reduktion Immobilienbestand/Energetische Modernisierungen). Die Werte sind dadurch nicht direkt mit denen der Vorjahre vergleichbar.
Für die Berechnung der Emissionen wurden überwiegend die CO2e-Faktoren aus der GEMIS-Datenbank Version 4.95 (für 2018/2019) und 5.0 (für 2020) angewandt. GEMIS (Globales Emissions-Modell integrierter Systeme) ist ein international anerkanntes Bilanzierungsmodell für Energie- und Stoffströme mit integrierter Datenbank. Das Bilanzierungsmodell berechnet für alle Prozesse und Szenarien sogenannte Lebenswege (life-cycles), das heißt, es berücksichtigt von der Primärenergie- bzw. Rohstoffgewinnung bis zur Nutzenergie bzw. Stoffbereitstellung alle wesentlichen Schritte und bezieht auch den Hilfsenergie- und Materialaufwand zur Herstellung von Energieanlagen und Transportsystemen mit ein. Die GEMIS-Daten wurden aufgrund der Empfehlung durch die IW.2050, ihrer allgemeinen Akzeptanz sowie aus Gründen der Aktualität und Konsistenz gewählt. Sollten vereinzelt andere Emissionsfaktoren Anwendung finden, so ist dies entsprechend gekennzeichnet.
Portfolio
Die CO2-Bilanzierung der Emissionen des Portfolios erfolgt entsprechend der Kategorisierung „Financial Control Approach“. Dementsprechend sind die Emissionen, die durch den Betrieb des Portfolios entstehen, in Scope 1 und Scope 2 auszuweisen. Dies erfolgt mit Blick auf die tatsächlich ausgeübte finanzielle Kontrolle über das Portfolio, die für einen überwiegenden Anteil der Flächen des Portfolios (Region Deutschland 97 %, Region Österreich 85 %, Region Schweden 100 %) gegeben ist. Für den Rest des Portfolios, der sich im Minderheitseigentum befindet, erfolgt die Berichterstattung der Emissionen vollständig im Rahmen des Scope 3.
Geschäftsbetrieb
Für den überwiegenden Teil der durch den Geschäftsbetrieb entstehenden Emissionen wurden ebenso die CO2e-Faktoren aus der GEMIS-Datenbank Version 4.95 (für 2018/2019) und 5.0 (für 2020) angewandt. Für die Berechnung der Market-based-Emissionen von Strom wurden die konkreten Emissionsfaktoren der Stromversorger verwendet und in CO2e-Emissionen umgerechnet. Für die Berechnung der Scope-3-Emissionen der Kategorie Dienstreisen wurden für Bahnreisen die Emissionsfaktoren der Deutschen Bahn bzw. der Österreichischen Bahn benutzt. Für Schweden erfolgt aus technischen Gründen bisher keine Ausweisung der Dienstreisen. Für die Flugreisen wurden die GHG-Protocol-Faktoren der externen Reiseagenturen angewandt.