Nachhaltigkeitsbericht 2020

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Verantwortungsvolles Wirtschaften und Unternehmensführung

Achtung und Förderung der Menschenrechte

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Mit unserem Geschäftsmodell, insbesondere dem Neu- und Umbau von Wohnraum, bewegen wir uns auf den Märkten in Deutschland, Österreich und Schweden in streng regulierten und kontrollierten Rechtsräumen. Diese schaffen ein hohes Maß an Verbindlichkeit und stellen die Achtung der Menschenrechte als einen grundrechtlich verbrieften Wert besonders heraus. Für Vonovia haben die Menschenrechte unabhängig vom Rechtsrahmen einen hohen Stellenwert und es ist für uns selbstverständlich, sie nicht nur zu achten, sondern aktiv – z. B. über Maßnahmen zur Gleichberechtigung oder zur Arbeitssicherheit – zu fördern. Denn wir sind uns darüber bewusst, dass die Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards, z. B. auf den Baustellen und auch in unserer Lieferkette, unter Risiko- und Menschenrechtsgesichtpunkten eine Herausforderung darstellen kann.

Da es auch in stark regulierten Märkten zu Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorgaben kommen kann, hat der Vorstand im Jahr 2020 eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte veröffentlicht, die er künftig regelmäßig überprüfen und weiterentwickeln wird, um etwaigen Veränderungen hinsichtlich menschenrechtlicher Risikobereiche bei Vonovia begegnen zu können. In der Grundsatzerklärung verdeutlichen wir unser Einstehen für eine pluralistisch-demokratische Gesellschaft, unsere Null-Toleranz-Haltung gegenüber Menschenrechtsverletzungen sowie unser Versprechen, die Menschenrechte in allen Aspekten unserer Geschäftstätigkeit zu respektieren. Wir verpflichten uns zur Einhaltung der Kernarbeitsnormen der International Labor Organization (ILO) und zu den Prinzipien des UN Global Compact, dem wir im Sommer 2020 beigetreten sind und der u. a. Zwangs- und Kinderarbeit strikt verbietet. Alle Beschäftigten von Vonovia sind zudem verpflichtet, im Einklang mit unserem Leitbild, unserem Geschäftsverständnis und unserem Code of Conduct zu handeln.

Grundsatz-
erklärung

zur Achtung der Menschenrechte
veröffentlicht

Weiterhin können wir einige der genannten Risiken abmildern, indem unser Unternehmen die Tätigkeiten im handwerklich-baulichen Bereich in Deutschland zu rund einem Drittel über den eigenen Technischen Service selbst durchführt. Dadurch verringert sich die Abhängigkeit vom Angebot anderer Baufirmen und damit das Risiko, das sich aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Vorgaben durch externe Dienstleister ergibt.

Unsere Vertragspartner müssen bei Vertragsabschluss unseren Geschäftspartnerkodex unterzeichnen (in Schweden existiert ein entsprechender eigener Kodex), mit dem sie sich zur Berücksichtigung bestimmter Nachhaltigkeitskriterien verpflichten. Dazu zählen klare Erwartungen an Integrität, Gesetzestreue und ethisches Verhalten und u. a. die Verpflichtung zum Ausschluss von Schwarz- und Kinderarbeit, zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns und zur Einhaltung der gültigen Regelungen bezüglich Arbeitssicherheit und Menschenrechten. Diese Verpflichtungen gelten auch für Dritte – also Nachunternehmer der Vertragspartner. Die Inhalte des Geschäftspartnerkodex überprüfen und aktualisieren wir regelmäßig.

Durch partnerschaftliche und langfristige Kooperationen bauen wir bewusst ein enges Vertrauensverhältnis zu unseren Vertragspartnern auf, welches maßgeblich durch den Einkauf verantwortet und durch das Vonovia Partnerportal unterstützt wird (s. Abschnitt Nachhaltige Beziehungen zu Geschäftspartnern). Verstöße werden mit einer Auftragssperre und/oder dem Ende der Geschäftsbeziehung geahndet, sofern Maßnahmen zur Klärung und künftigen Vermeidung der Verstöße ihre Wirkung verfehlen. Bei Verstößen gegen die Vorgaben zu Zwangs- und Kinderarbeit wird ein sofortiger Stopp der Leistungserbringung verhängt. Wird keine Lösung gefunden, ist die Auflösung der Geschäftsbeziehung obligatorisch.

Der Vonovia Geschäftspartnerkodex

  • stellt die wirtschaftliche, rechtliche und ethische Grundlage für eine partnerschaftliche Geschäftsbeziehung dar,
  • gilt auch für Subunternehmer der direkten Vertragspartner,
  • formuliert klare Erwartungen an Integrität, Gesetzestreue und ethisches Verhalten,
  • muss durch Unterschrift verbindlich akzeptiert und bei allen Geschäftspraktiken gelebt werden,
  • unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung seiner Einhaltung durch die direkten Kontaktpersonen,
  • beinhaltet u. a. die Verpflichtung zum Ausschluss von Schwarzarbeit, zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns und zur Einhaltung der gültigen deutschen Regelungen zu Arbeitssicherheit und Menschenrechten sowie der gültigen Umweltgesetzgebung und
  • wird ergänzt um die Vonovia Grundsatzerklärung zur Einhaltung der Menschenrechte.

Aktuell sind uns keine Missstände bei unseren Lieferanten bekannt. Hinweise können uns über das Whistleblowersystem jederzeit zugetragen werden.

In Planung ist die Zulassungsprüfung um Menschenrechtsaspekte zu erweitern. Darüber hinaus planen wir eine gezielte Nachhaltigkeitsbefragung/-evaluation, um etwaige Risiken aufzudecken und zu managen. 2021 werden wir uns zudem intensiv mit der Vorbereitung auf das Sorgfaltspflichtengesetz beschäftigen bzw. auf den Ausbau eines nachhaltigen Lieferantenmanagementsystems. Dabei geht es vor allem darum, die Zulassungs- und Bewertungskriterien für Lieferanten um ESG-Aspekte zu erweitern, ein Kennzahlensystem inklusive Reportingstrukturen aufzubauen sowie ein Maßnahmenmanagement, das uns bei der weiteren Lieferantenentwicklung unterstützt, zu etablieren.

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