Vergütung des Aufsichtsrats
Die Vergütung des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung bestimmt und ist in § 13 der Satzung von Vonovia geregelt.
Das aktuelle System der Aufsichtsratsvergütung basiert auf dem Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juni 2013.
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine jährliche feste Grundvergütung in Höhe von 100.000 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte, ein stellvertretender Vorsitzender erhält das Eineinhalbfache dieses Betrags.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten eine zusätzliche jährliche feste Vergütung in Höhe von 40.000 €; der Ausschussvorsitzende erhält das Doppelte. Aufsichtsratsmitglieder, die einem oder mehreren anderen Ausschüssen des Aufsichtsrats angehören, die mindestens einmal im Jahr tätig geworden sind, erhalten für die Mitgliedschaft in jedem Ausschuss eine zusätzliche jährliche Vergütung in Höhe von 20.000 €; im Falle des Ausschussvorsitzenden 40.000 €.
Die Summe aller genannten Vergütungen zuzüglich Vergütungen für die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien von Konzernunternehmen darf pro Aufsichtsratsmitglied einen Betrag in Höhe von 300.000 € pro Kalenderjahr nicht übersteigen.
Die Gesellschaft erstattet den Mitgliedern des Aufsichtsrats die durch die Ausübung ihres Amts entstehenden angemessenen Auslagen. Die Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet, soweit die Mitglieder des Aufsichtsrats berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen und sie dieses Recht ausüben.
Die Vergütung des Aufsichtsrats von Vonovia verteilt sich wie folgt anteilig für die Zeit ihrer Tätigkeit auf die einzelnen Mitglieder:
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Feste Vergütung |
Vergütung für Ausschusstätigkeit |
Gesamtvergütung |
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2019 |
2020 |
2019 |
2020 |
2019 |
2020 |
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Zum 31. Dezember 2019 amtierende Aufsichtsratsmitglieder |
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Jürgen Fitschen 3, 6 (seit 09.05.2018) Vorsitzender seit 09.05.2018 |
200.000 |
200.000 |
60.000 |
60.000 |
260.000 |
260.000 |
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Prof. Dr. Edgar Ernst 1 (seit 18.06.2013) stellvertretender Vorsitzender seit 09.05.2018 |
150.000 |
150.000 |
80.000 |
80.000 |
230.000 |
230.000 |
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Burkhard Ulrich Drescher 2 (seit 12.12.2014) |
100.000 |
100.000 |
40.000 |
40.000 |
140.000 |
140.000 |
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Vitus Eckert 2 (seit 09.05.2018) |
100.000 |
100.000 |
40.000 |
40.000 |
140.000 |
140.000 |
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Dr. Florian Funck 2 (seit 21.08.2014) |
100.000 |
100.000 |
40.000 |
40.000 |
140.000 |
140.000 |
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Dr. Ute Geipel-Faber 6 (seit 01.11.2015) |
100.000 |
100.000 |
20.000 |
20.000 |
120.000 |
120.000 |
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Daniel Just 6 (seit 02.06.2015) |
100.000 |
100.000 |
20.000 |
20.000 |
120.000 |
120.000 |
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Hildegard Müller 4 (seit 18.06.2013) |
100.000 |
100.000 |
20.000 |
20.000 |
120.000 |
120.000 |
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Prof. Dr. Klaus Rauscher 4 (seit 01.08.2008) |
100.000 |
100.000 |
20.000 |
20.000 |
120.000 |
120.000 |
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Dr. Ariane Reinhart 4 (seit 13.05.2016) |
100.000 |
100.000 |
20.000 |
20.000 |
120.000 |
120.000 |
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Clara-Christina Streit 4, 5 (seit 18.06.2013) |
100.000 |
100.000 |
60.000 |
60.000 |
160.000 |
160.000 |
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Christian Ulbrich 6 (seit 21.08.2014) |
100.000 |
100.000 |
20.000 |
20.000 |
120.000 |
120.000 |
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Summe |
1.350.000 |
1.350.000 |
440.000 |
440.000 |
1.790.000 |
1.790.000 |
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Sämtliche Vergütungen sind jeweils nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss des Aufsichtsrats nur während eines Teils des Geschäftsjahres angehört haben, erhalten für dieses Geschäftsjahr eine entsprechende, auf ganze Monate aufgerundete, zeitanteilige Vergütung.
Darüber hinaus hat Vonovia für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Haftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung) abgeschlossen. Vonovia folgt dabei den Vorgaben, einen Selbstbehalt in Höhe von 10 % des Schadens bis zu einer Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung für sämtliche Schadensfälle innerhalb des Geschäftsjahres vorzusehen.