Geschäftsbericht 2020

22 Ertragsteuern

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ertragsteuern für das laufende Geschäftsjahr und frühere Geschäftsjahre werden in dem Umfang, in dem sie noch nicht bezahlt sind, als laufende Ertragsteuerverbindlichkeit angesetzt.

Aktive und passive latente Steuern werden grundsätzlich mittels des Temporary-Konzepts in Verbindung mit der Liability-Methode für sämtliche temporären Unterschiede zwischen steuerlichen und bilanziellen Wertansätzen gebildet. Aktive latente Steuern auf temporäre Unterschiede und Verlustvorträge werden nur angesetzt, sofern ihnen aufrechenbare passive latente Steuern – hinsichtlich aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge unter Beachtung der Mindestbesteuerung – gegenüberstehen bzw. eine Nutzung der betreffenden Steuerentlastungen auf Basis prognostizierbarer Ergebnisse der voraussehbaren Zukunft nachgewiesen werden kann.

Aktive und passive latente Steuern werden nicht angesetzt, soweit sich die temporäre Differenz aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts als Folge eines Unternehmenszusammenschlusses oder aus der erstmaligen Erfassung (außer bei Unternehmenszusammenschlüssen) von anderen Vermögenswerten und Schulden, welche aus Vorfällen resultieren, die weder das zu versteuernde Einkommen noch den Jahresüberschuss berühren, ergibt.

Aktive Steuerlatenzen werden zu jedem Bilanzstichtag auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Gegebenenfalls wird der Buchwert eines latenten Steueranspruchs in dem Umfang verringert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass zukünftig ausreichend zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird.

Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den jeweiligen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. Für die Berechnung der inländischen latenten Steuern wurde wie für 2019 auch für 2020 grundsätzlich der kombinierte Steuersatz aus Körperschaft- und Gewerbesteuer in Höhe von 33,1 % herangezogen. Für die in Österreich ansässigen Gesellschaften beträgt der Körperschaftsteuersatz unverändert 25,0 %, für die in Schweden ansässigen Gesellschaften liegt er bei 20,6 %.

Aktive und passive latente Steuern werden nur dann miteinander saldiert, sofern ein einklagbares Recht besteht, die bilanzierten Beträge gegeneinander aufzurechnen, sie gegenüber derselben Steuerbehörde bestehen und die Realisationsperiode übereinstimmt. In Übereinstimmung mit den Regelungen des IAS 12 „Ertragsteuern“ werden latente Steueransprüche bzw. -verbindlichkeiten nicht abgezinst.

in Mio. €

2019

2020

 

 

 

Laufende Ertragsteuern

55,2

57,7

Aperiodische laufende Ertragsteuern

1,6

–14,6

Latente Steuern − temporäre Differenzen

1.861,0

1.607,5

Latente Steuern − Verlustvorträge

–73,2

23,8

 

1.844,6

1.674,4

 

 

Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Ergebnisses des Geschäftsjahres ermittelt. Für das Geschäftsjahr 2020 beträgt bei den inländischen Gesellschaften der zusammengefasste Steuersatz aus Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag 15,8 % (2019: 15,8 %). Einschließlich der Gewerbesteuer von annähernd 17,3 % (2019: 17,3 %) ergibt sich für 2020 im Inland grundsätzlich ein Gesamtsteuersatz von 33,1 % (2019: 33,1 %). Für die in Österreich ansässigen Gesellschaften beträgt der Körperschaftsteuersatz 25,0 % (2019: 25,0 %), für die Gesellschaften in Schweden 21,4 % (2019: 21,4 %). Die Vonovia Finance B.V. unterliegt mit ihren Einkünften dem niederländischen Steuerrecht; laufende Steuer fällt dort in Höhe von 2,8 Mio. € (2019: 3,1 Mio. €) an. Die weiteren in den Niederlanden ansässigen immobilienhaltenden Gesellschaften sind in Deutschland beschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Diese und die anderen ausländischen Gesellschaften zahlen in den Ansässigkeitsstaaten aus Konzernsicht unwesentliche Steuern.

Voraussichtliche Auswirkungen aus der sogenannten erweiterten Grundstückskürzung auf die inländische Gewerbesteuer werden bei der Bewertung der latenten Steuern berücksichtigt. Wegen des Wegfalls der erweiterten Grundstückskürzung bei einer Reihe von BUWOG-Gesellschaften im Jahr 2019 waren passive latente Steuern dort abweichend zu 2018 auch mit Gewerbesteuer zu bewerten. Dieser Effekt löste im Vorjahr einen latenten Steueraufwand von 191,0 Mio. € aus. Im Jahr 2020 waren die latenten Steuern bei allen relevanten Gesellschaften auch mit Gewerbesteuer bewertet, sodass der dargestellte Effekt nicht stattgefunden hat.

Für abzugsfähige temporäre Differenzen (ohne Verlustvorträge) in Höhe von 20,6 Mio. € (31.12.2019: 16,9 Mio. €) wurden weder latente Körperschaftsteuern noch latente Gewerbesteuern aktiviert, da ihre künftige Nutzung nicht wahrscheinlich ist.

Zum 31. Dezember 2020 bestehen im Inland körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 3.961,3 Mio. € (31.12.2019: 4.040,4 Mio. €) sowie gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 2.171,5 Mio. € (31.12.2019: 2.242,8 Mio. €), für die aktive latente Steuern insoweit gebildet wurden, als ihre Realisierbarkeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit gewährleistet ist. Im Ausland bestehen zum 31. Dezember 2020 körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 676,2 Mio. € (31.12.2019: 690,9 Mio. €) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 16,4 Mio. € (2019: 15,4 Mio. €), für die ebenfalls aktive latente Steuern gebildet wurden, soweit ihre Realisierbarkeit hinreichend wahrscheinlich ist. Die Minderung der steuerlichen Verlustvorträge resultierte aus laufenden steuerlichen Gewinnen in einzelnen Gesellschaften und der damit verbundenen Nutzung der Verlustvorträge.

Für in- und ausländische körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 870,2 Mio. € (31.12.2019: 880,3 Mio. €) wurden in der Bilanz keine latenten Steuern aktiviert, hiervon sind im Geschäftsjahr 2020 25,5 Mio. € (2019: 20,0 Mio. €) neu entstanden. Diese Verlustvorträge sind nach bestehender Rechtslage zeitlich und der Höhe nach unbegrenzt vortragsfähig. Aus dem Nichtansatz aktiver latenter Steuern auf die neu entstandenen körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge resultiert ein Steuereffekt von 4,3 Mio. € (2019: 3,6 Mio. €). Daneben bestehen weitere unbegrenzt vortragsfähige gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von insgesamt 562,1 Mio. € (31.12.2019: 559,9 Mio. €), die nicht zu aktiven latenten Steuern geführt haben. Hiervon sind 11,5 Mio. € im Geschäftsjahr 2020 neu entstanden (2019: 12,2 Mio. €), der Steuereffekt hieraus beträgt 1,8 Mio. € (2019: 2,0 Mio. €).

Die Neubewertung von aktiven latenten Steuern auf bereits im Vorjahr bestehende temporäre Differenzen und Verlustvorträge führte im Geschäftsjahr 2020 zu Aufwand in Höhe von 6,3 Mio. € (2019: Ertrag in Höhe von 22,6 Mio. €).

Latente Steuern auf Zinsvorträge werden aktiviert, soweit es wahrscheinlich ist, dass der Zinsvortrag in der Zukunft genutzt werden kann. Aufgrund der Kapitalstruktur des Konzerns ist die Nutzung eines Zinsvortrags in der Zukunft nicht wahrscheinlich. Deshalb werden auf inländische Zinsvorträge in Höhe von 1.059,4 Mio. € (31.12.2019: 919,9 Mio. €) keine aktiven latenten Steuern angesetzt, hiervon sind im Geschäftsjahr 2020 171,6 Mio. € (2019: 150,7 Mio. €) neu entstanden. Der aus dem Nichtansatz aktiver latenter Steuern auf den neu entstandenen Zinsvortrag resultierende Steuereffekt beträgt im Inland 55,5 Mio. € (2019: 50,0 Mio. €). Seit 2019 gibt es in Schweden eine mit der deutschen Zinsschranke vergleichbare Regelung. Deshalb werden auch in Schweden auf Zinsvorträge in Höhe von 102,0 Mio. € (2019: 47,6 Mio. €) keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Hiervon sind im Geschäftsjahr 2020 57,8 Mio. € (2019: 20,6 Mio. €) neu entstanden. Der aus dem Nichtansatz der latenten Steuern resultierende Steuereffekt beträgt in Schweden 11,9 Mio. € (2019: 4,2 Mio. €).

Die Überleitungsrechnung zwischen dem effektiv ausgewiesenen Steueraufwand und dem erwarteten Steueraufwand, der sich aus dem Produkt des Konzernergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit mit dem im Inland anzuwendenden Steuersatz ermittelt, ergibt sich aus der folgenden Aufstellung.

in Mio. €

2019

2020

 

 

 

Ergebnis vor Steuern

3.138,9

5.014,4

Ertragsteuersatz in %

33,1

33,1

Erwarteter Steueraufwand

1.039,0

1.659,8

 

 

 

Gewerbesteuereffekte

161,6

–57,4

Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

55,8

58,8

Steuerfreies Einkommen

–49,4

–35,4

Änderung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge und temporäre Differenzen

–22,6

6,3

Nicht angesetzte neu entstandene Verlust- und Zinsvorträge

59,8

73,5

Aperiodische Ertragsteuern und Steuern auf Garantiedividenden

–22,8

19,8

Steuereffekt aus Impairment Geschäfts- oder Firmenwert

697,3

Abweichende ausländische Steuersätze

–68,1

–40,7

Übrige Steuereffekte (netto)

–6,0

–10,3

Effektive Ertragsteuern

1.844,6

1.674,4

Effektiver Ertragsteuersatz in %

58,8

33,4

 

 

Die latenten Steuern setzen sich wie folgt aus temporären Differenzen und ungenutzten Verlustvorträgen zusammen:

in Mio. €

31.12.2019

31.12.2020

 

 

 

Immaterielle Vermögenswerte

6,5

Investment Properties

1,8

12,1

Sachanlagen

35,7

37,3

Finanzielle Vermögenswerte

1,3

3,2

Sonstige Vermögenswerte

101,2

158,5

Pensionsrückstellungen

99,6

104,4

Übrige Rückstellungen

23,5

22,5

Verbindlichkeiten

134,0

120,1

Steuerliche Verlustvorträge

929,7

905,9

Aktive latente Steuern

1.333,3

1.364,0

 

 

in Mio. €

31.12.2019

31.12.2020

 

 

 

Immaterielle Vermögenswerte

19,4

20,2

Investment Properties

10.290,7

11.959,8

Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

21,4

38,7

Sachanlagen

8,5

9,2

Finanzielle Vermögenswerte

0,8

26,4

Sonstige Vermögenswerte

118,9

153,5

Übrige Rückstellungen

78,4

78,5

Verbindlichkeiten

24,1

20,9

Passive latente Steuern

10.562,2

12.307,2

Überhang passive latente Steuern

9.228,9

10.943,2

 

 

Eine Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern erfolgt, soweit sowohl eine Identität des Steuergläubigers und der Steuerbehörde als auch Fristenkongruenz bestehen. Infolgedessen werden folgende aktive bzw. passive latente Steuern bilanziert:

in Mio. €

31.12.2019

31.12.2020

 

 

 

Aktive latente Steuern

59,3

16,4

Passive latente Steuern

9.288,2

10.959,6

Überhang passive latente Steuern

9.228,9

10.943,2

 

 

Der Zuwachs an passiven latenten Steuern stammt überwiegend aus Investment Properties.

Die Veränderung des Bestands latenter Steuern stellt sich wie folgt dar:

in Mio. €

2019

2020

 

 

 

Überhang Passive latente Steuern zum 1. Januar

7.177,8

9.228,9

Latenter Steueraufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung

1.787,7

1.631,3

Latente Steuern in Zusammenhang mit Erst- und Entkonsolidierungen

294,4

43,4

Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderung latenter Steuern auf EK-Instrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden

–4,3

0,2

Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderung latenter Steuern auf versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen

–17,5

–5,8

Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderung latenter Steuern auf derivative Finanzinstrumente

0,7

4,7

Direkt im Eigenkapital erfasste latente Steuern auf abgegrenzte Kapitalbeschaffungskosten in Zusammenhang mit der Begebung eines Hybrids mit unbegrenzter Laufzeit

–0,2

–0,3

Direkt in der Kapitalrücklage erfasste latente Steuern auf Kapitalbeschaffungskosten für Kapitalerhöhungen

–2,2

–2,9

Effekte aus der Währungsumrechnung

3,2

48,5

Umstellung IFRS 16

–10,9

 

Sonstiges

0,2

–4,8

Überhang passive latente Steuern zum 31. Dezember

9.228,9

10.943,2

 

 

Für bei Tochtergesellschaften aufgelaufene Gewinne in Höhe von 31.244,0 Mio. € (31.12.2019: 27.785,0 Mio. €) werden keine latenten Steuerschulden passiviert, da diese Gewinne auf unbestimmte Zeit investiert bleiben sollen bzw. keiner Besteuerung unterliegen. Bei einer Ausschüttung oder Veräußerung der Tochtergesellschaften würden 5 % der ausgeschütteten Beträge oder der Veräußerungsgewinne der deutschen Besteuerung unterliegen, sodass sich hieraus in der Regel eine zusätzliche Steuerbelastung ergeben würde.