26 Immaterielle Vermögenswerte
in Mio. € |
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen und ähnliche Rechte |
Selbst erstellte Software |
Kundenstamm und Wettbewerbsverbot |
Markenrechte |
Geschäfts- oder Firmenwert |
Summe |
---|---|---|---|---|---|---|
|
|
|
|
|
|
|
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten |
|
|
|
|
|
|
Stand: 1. Januar 2020 |
85,7 |
5,1 |
10,4 |
66,6 |
4.514,9 |
4.682,7 |
Zugänge durch Unternehmenszusammenschluss |
3,5 |
0,2 |
3,4 |
– |
66,5 |
73,6 |
Zugänge |
24,5 |
1,8 |
– |
– |
– |
26,3 |
Abgänge |
–4,8 |
– |
– |
– |
– |
–4,8 |
Wertveränderungen aus Währungsumrechnung |
– |
– |
– |
– |
35,4 |
35,4 |
Umbuchungen |
–1,2 |
– |
– |
– |
– |
–1,2 |
Stand: 31. Dezember 2020 |
107,7 |
7,1 |
13,8 |
66,6 |
4.616,8 |
4.812,0 |
Kumulierte Abschreibungen |
|
|
|
|
|
|
Stand: 1. Januar 2020 |
49,7 |
3,1 |
3,7 |
– |
3.122,0 |
3.178,5 |
Abschreibungen des Berichtsjahres |
21,4 |
1,6 |
3,5 |
– |
– |
26,5 |
Abgänge |
–4,8 |
– |
– |
– |
– |
–4,8 |
Wertveränderungen aus Währungsumrechnung |
– |
– |
– |
– |
0,1 |
0,1 |
Stand: 31. Dezember 2020 |
66,3 |
4,7 |
7,2 |
– |
3.122,1 |
3.200,3 |
Buchwerte |
|
|
|
|
|
|
Stand: 31. Dezember 2020 |
41,4 |
2,4 |
6,6 |
66,6 |
1.494,7 |
1.611,7 |
|
|
|
|
|
|
|
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten |
|
|
|
|
|
|
Stand: 1. Januar 2019 |
68,3 |
6,7 |
8,5 |
66,6 |
3.860,9 |
4.011,0 |
Zugänge durch Unternehmenszusammenschluss |
3,5 |
– |
– |
– |
644,9 |
648,4 |
Zugänge |
17,0 |
1,5 |
1,9 |
– |
– |
20,4 |
Abgänge |
–8,0 |
– |
– |
– |
– |
–8,0 |
Wertveränderungen aus Währungsumrechnung |
0,1 |
– |
– |
– |
9,1 |
9,2 |
Umbuchungen |
4,8 |
–3,1 |
– |
– |
– |
1,7 |
Stand: 31. Dezember 2019 |
85,7 |
5,1 |
10,4 |
66,6 |
4.514,9 |
4.682,7 |
Kumulierte Abschreibungen |
|
|
|
|
|
|
Stand: 1. Januar 2019 |
41,6 |
4,9 |
2,8 |
– |
1.018,5 |
1.067,8 |
Zugänge durch Unternehmenszusammenschluss |
0,7 |
– |
– |
– |
– |
0,7 |
Abschreibungen des Berichtsjahres |
11,9 |
1,3 |
0,9 |
– |
– |
14,1 |
Wertminderung |
– |
– |
– |
– |
2.103,5 |
2.103,5 |
Abgänge |
–8,0 |
– |
– |
– |
– |
–8,0 |
Umbuchungen |
3,5 |
–3,1 |
– |
– |
– |
0,4 |
Stand: 31. Dezember 2019 |
49,7 |
3,1 |
3,7 |
– |
3.122,0 |
3.178,5 |
Buchwerte |
|
|
|
|
|
|
Stand: 31. Dezember 2019 |
36,0 |
2,0 |
6,7 |
66,6 |
1.392,9 |
1.504,2 |
|
|
|
|
|
|
|
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erworbene sonstige immaterielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Selbst erstellte sonstige immaterielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Herstellungskosten bilanziert, sofern die Voraussetzungen für eine Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte gemäß IAS 38 vorliegen. Identifizierte erworbene Markenrechte besitzen eine unbestimmte Nutzungsdauer und unterliegen einem regelmäßigen Werthaltigkeitstest. Alle übrigen sonstigen immateriellen Vermögenswerte von Vonovia weisen eine bestimmbare Nutzungsdauer auf und unterliegen einer planmäßigen linearen Abschreibung. Software und Lizenzen werden grundsätzlich auf Basis einer Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben.
Sonstige immaterielle Vermögenswerte und Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden gemäß IAS 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“ auf die Notwendigkeit einer Wertminderung geprüft, sobald Anzeichen oder veränderte Umstände auf einen Wertminderungsbedarf hindeuten. Mindestens einmal im Jahr erfolgt eine Prüfung der Werthaltigkeit. Eine Wertminderung wird erfasst, wenn der erzielbare Betrag des Vermögenswerts den Buchwert unterschreitet. Ist der erzielbare Betrag für einen einzelnen Vermögenswert nicht ermittelbar, so wird die Wertminderungsprüfung auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) durchgeführt, der der Vermögenswert angehört. Wertminderungen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Ein Wertminderungsaufwand wird dann wieder aufgehoben, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags des Vermögenswerts (bzw. der ZGE) herangezogen wurden. Der Buchwert des Vermögenswerts (bzw. der ZGE) wird auf den neu geschätzten erzielbaren Betrag erhöht. Der Buchwert ist dabei auf den Wert beschränkt, der bestimmt worden wäre, wenn für den Vermögenswert (bzw. die ZGE) in Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.
Kundenbeziehungen und ähnlichen Werte
Im Rahmen der Kaufpreisallokation der BUWOG-Gruppe wurde der Markenname „BUWOG“ für das Entwicklungsgeschäft als wesentlicher Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer identifiziert und unverändert mit einem Wert von 66,6 Mio. € angesetzt. Hinweise auf Wertminderungen lagen nicht vor.
Geschäfts- oder Firmenwerte
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Ein Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses als Überschuss der Anschaffungskosten für die Anteile an einem Unternehmen bzw. einer Unternehmensgruppe über das erworbene anteilige Nettovermögen. Das Nettovermögen stellt den Saldo aus den gemäß IFRS 3 zu Zeitwerten bewerteten erworbenen identifizierbaren Vermögenswerten und den übernommenen Schulden und Eventualverbindlichkeiten dar.
Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung, sondern werden jährlich auf Wertminderung überprüft. Eine Überprüfung wird außerdem vorgenommen, wenn Ereignisse oder Umstände eintreten, die auf eine Wertminderung hindeuten.
Die Überprüfung auf Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt auf der Ebene von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) oder einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit ist die kleinste Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugt, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder einer anderen Gruppe von Vermögenswerten sind. Ein Geschäfts- oder Firmenwert, der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurde, wird den ZGE bzw. Gruppen von ZGE zugeordnet, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen.
Bei Vonovia erfüllt grundsätzlich jede Immobilie die Voraussetzungen einer ZGE. Diese werden im Rahmen der operativen Steuerung zunächst zu geografisch strukturierten Business Units und dann zu regionalen Geschäftsbereichen zusammengefasst. Da die regionalen Geschäftsbereiche die niedrigste Ebene innerhalb des Unternehmens darstellen, auf der der Goodwill für interne Managementzwecke überwacht wird, wird der Impairment-Test auf Ebene der Geschäftsbereiche und damit in Übereinstimmung mit IAS 36.80 für eine Gruppe von ZGE durchgeführt. Die erworbenen Vermögenswerte werden anhand der geografischen Lage der Immobilien den regionalen Geschäftsbereichen zugeordnet. Eine weitere Gruppe von ZGE, auf der der Goodwill für interne Managementzwecke überwacht wird, ist das Segment Value-add. Die dritte Gruppe von ZGE, auf die der Goodwill allokiert und für Managementzwecke überwacht wird, ist das Segment Development.
Die Gruppen von ZGE, denen Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet wurden, werden einer regelmäßigen Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Hierzu ist der erzielbare Betrag mit dem Buchwert der Gruppen von ZGE zu vergleichen. Der erzielbare Betrag der Gruppen von ZGE ist der höhere Betrag aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Bei der Berechnung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Cashflows auf ihren Barwert abgezinst. Es werden Abzinsungssätze vor Steuern verwendet, die gegenwärtige Marktbewertung des Zinseffekts und die speziellen Risiken der Geschäftsbereiche bzw. der Segmente Value-add und Development.
Wurde einer Gruppe von ZGE ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet und liegt deren Buchwert über dem erzielbaren Betrag, so ist zunächst der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe des Differenzbetrags abzuschreiben. Ein darüber hinausgehender Wertminderungsbedarf wird grundsätzlich buchwertproportional auf die anderen Vermögenswerte der Gruppen von ZGE verteilt, wobei der jeweilige beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten nicht unterschritten werden darf.
Ein realisierter Wertminderungsaufwand im Rahmen der Bewertung eines Geschäfts- oder Firmenwerts wird in Folgejahren nicht aufgeholt.
|
Segment Rental |
|
|
|
|
||
---|---|---|---|---|---|---|---|
in Mio. € |
GB |
GB |
GB Schweden |
Segment Value-add |
Segment Development |
nicht allokiert |
Konzern |
|
|
|
|
|
|
|
|
Geschäfts- oder Firmenwerte 2019 |
73,7 |
84,0 |
192,9 |
278,5 |
106,1 |
657,7 |
1.392,9 |
Zugang durch Akquisitionen |
|
|
|
|
32,1 |
34,4 |
66,5 |
Allokation |
|
|
657,7 |
|
|
–657,7 |
0,0 |
Wertänderung durch Wechselkurseffekte |
|
|
35,3 |
|
|
|
35,3 |
Geschäfts- oder Firmenwerte 2020 |
73,7 |
84,0 |
885,9 |
278,5 |
138,2 |
34,4 |
1.494,7 |
|
|
|
|
|
|
|
|
WACC vor Steuern 31.12.2020 in % |
3,8 |
3,8 |
3,6 |
3,9 |
6,0 |
|
– |
WACC vor Steuern 31.12.2019 in % |
3,8 |
3,8 |
3,8 |
4,1 |
4,8 |
|
– |
|
|
|
|
|
|
|
|
Geplante nachhaltige Wachstumsrate 2020 in % |
1,0 |
0,9 |
1,0 |
1,0 |
1,0 |
|
1,0 |
Geplante nachhaltige Wachstumsrate 2019 in % |
1,0 |
0,9 |
1,0 |
1,0 |
1,0 |
|
1,0 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Die Geschäfts- oder Firmenwerte betragen zum 31. Dezember 2020 1.494,7 Mio. €. Im Vergleich zum 31. Dezember 2019 haben sich die Geschäfts- oder Firmenwerte damit um 101,8 Mio. € erhöht. Währungsänderungen gegenüber der schwedischen Krone führten zu einem Anstieg in Höhe von 35,3 Mio. €. Die Zugänge durch Unternehmenszusammenschluss in Höhe von 66,5 Mio. € resultieren aus einem Zugang durch die Akquisition der Bien-Ries GmbH in Höhe von 32,1 Mio. €, sowie dem Zugang in Höhe von 34,4 Mio. € aus dem Erwerb der H&L Immobilien GmbH.
Der Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Erwerb der H&L Immobilien GmbH ist dabei, aufgrund der vorläufigen Kaufpreisallokation, noch nicht auf eine zahlungsmittelgenerierende Einheit zum Stichtag allokiert.
Die im 4. Quartal durchgeführte verpflichtende jährliche Werthaltigkeitsprüfung bestätigte die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte.
Hierbei wurde im Rahmen des Werthaltigkeitstests nach IAS 36.19 zunächst der Nutzungswert auf Basis der vom Vorstand genehmigten Detailplanung mit einem Planungszeitraum von fünf Jahren ermittelt. Dieser wurde aus der vom Vorstand genehmigten und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen Fünfjahresplanung auf Konzernebene abgeleitet. Wesentliche Parameter für die Ermittlung des Nutzungswerts sind die nachhaltige Wachstumsrate, die durchschnittlichen Gesamtkapitalkosten (WACC) und die erwarteten Mittelzu- und -abflüsse. Für das Segment Development wurde die Fünfjahresplanung zum Zwecke der Abbildung eines „eingeschwungenen Zustands“ um ein sechstes, nachhaltiges Planjahr ergänzt.
Die Wachstumsrate für die ZGE des Segments Rental wurde regionalspezifisch auf Basis der Ist-Mieten ermittelt und auf 1,0 % für das Segment in Summe begrenzt. Wesentlicher Treiber für die Ergebnisse der Fünfjahresplanung in Bezug auf die regionalen Geschäftsbereiche des Segments Rental sind die Steigerung der Bruttomieteinnahmen um durchschnittlich 2,3 % p. a. sowie die geplante Leerstandsquote von 2,4 % am Ende des Detailplanungszeitraums.
Die Entwicklung des Segments Value-add ist im Wesentlichen geprägt durch die Ausweitung bestehender Geschäftsfelder (Handwerkerorganisation, Multimedia, WEG-Verwaltung, Smart-Metering u. a.). Dem gegenüber steht eine Steigerung der operativen Kosten unter Berücksichtigung der Inflationsrate. Die Entwicklungen dieser Werte entsprechen den Erfahrungen der Vergangenheit zur Entwicklung des Geschäftsmodells. Aus dem letzten Detailplanungsjahr wurden die Cashflows zur Berechnung der ewigen Rente abgeleitet.
Das Segment Development ist gekennzeichnet durch die Errichtung neuer Gebäude für den eigenen Bestand sowie durch den Verkauf an Dritte. Wesentliche Treiber für die Ergebnisse des Segments Development sind die Investitionskosten, die Anzahl der verkauften Einheiten sowie die erzielbaren Verkaufsmargen.
Für die Segmente Value-add und Development wurde eine konstante Wachstumsrate in Höhe von 1,0 % unterstellt.
Die durchschnittlichen Gesamtkapitalkosten vor Steuern basieren auf dem als Dreimonatsdurchschnitt nach der Svensson-Methode ermittelten risikolosen Zinssatz, einer Marktrisikoprämie sowie einem verschuldeten Beta. Das verschuldete Beta und die verwendeten Eigenkapitalquoten sind auf Basis eines Peer-Vergleichs bestimmt. Zudem wurde für das Segment Development noch ein länderspezifischer Kostenzuschlag ermittelt. Die wesentlichen Parameter sind in folgender Tabelle dargestellt:
|
Segment Rental |
|
|
|
---|---|---|---|---|
|
Deutschland |
Schweden |
Segment Value-add |
Segment Development |
|
|
|
|
|
31.12.2020 |
|
|
|
|
Risikoloser Zinssatz in % |
–0,20 |
–0,20 |
–0,20 |
–0,20 |
Marktrisikoprämie in % |
7,75 |
7,75 |
7,75 |
7,75 |
Verschuldetes Beta |
0,65 |
0,65 |
0,65 |
0,84 |
Länderspezifischer Aufschlag in % |
– |
– |
– |
0,12 |
|
|
|
|
|
31.12.2019 |
|
|
|
|
Risikoloser Zinssatz in % |
0,18 |
0,18 |
0,18 |
0,18 |
Marktrisikoprämie in % |
7,75 |
7,75 |
7,75 |
7,75 |
Verschuldetes Beta |
0,52 |
0,53 |
0,52 |
0,62 |
Länderspezifischer Aufschlag in % |
– |
0,10 |
– |
0,08 |
|
|
|
|
|
Bei einem Anstieg der Kapitalkosten wird sich folgender Wertminderungsbedarf ergeben:
|
Segment Rental |
|
|
||
---|---|---|---|---|---|
|
GB |
GB |
GB Schweden |
Segment Value-add |
Segment Development |
|
|
|
|
|
|
Geschäfts- oder Firmenwerte 2020 in Mio. € |
73,7 |
84,0 |
885,9 |
278,5 |
138,2 |
Impairment setzt ein bei einem Anstieg des WACC in Prozentpunkten |
0,05 |
0,17 |
0,25 |
9,70 |
3,40 |
vollständige Abschreibung bei einem Anstieg des WACC in Prozentpunkten |
0,06 |
0,18 |
0,55 |
19,50 |
4,40 |
|
|
|
|
|
|
Bei einem Rückgang der geplanten nachhaltigen Wachstumsrate um 0,25 Prozentpunkte käme es im Geschäftsbereich Nord zu einer vollständigen Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts in Höhe von 73,7 Mio. €. Im Geschäftsbereich West führt ein Rückgang der nachhaltigen Wachstumsrate in Höhe von 0,25 Prozentpunkten zu einer vollständigen Wertminderung in Höhe von 84,0 Mio. €. Der geschätzte erzielbare Betrag für den Geschäftsbereich Nord übersteigt dessen Buchwert um 184,8 Mio.€ und den des Geschäftsbereichs West um 810,3 Mio.€.
Für den Geschäftsbereich Schweden, die Segmente Value-add und Development führt ein Rückgang der nachhaltigen Wachstumsrate in Höhe von 0,25 Prozentpunkten zu keiner Wertberichtigung des Geschäfts- oder Firmenwerts.