Geschäftsbericht 2020

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38 Rückstellungen

 

31.12.2019

31.12.2020

in Mio. €

langfristig

kurzfristig

langfristig

kurzfristig

 

 

 

 

 

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

569,9

627,8

Steuerrückstellungen (laufende Ertragsteuern ohne latente Steuern)

211,1

124,2

Übrige Rückstellungen

 

 

 

 

Umweltschutzmaßnahmen

13,0

11,5

Verpflichtungen aus dem Personalbereich

61,7

71,8

52,3

56,3

Noch nicht abgerechnete Lieferungen und Leistungen

109,8

93,4

Sonstige übrige Rückstellungen

17,8

137,5

19,7

115,1

Summe übrige Rückstellungen

92,5

319,1

83,5

264,8

Summe Rückstellungen

662,4

530,2

711,3

389,0

 

 

 

 

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen werden die Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) entsprechend IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ ermittelt. Danach werden nicht nur die am Stichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Zu jedem Bilanzstichtag wird eine versicherungsmathematische Bewertung durchgeführt.

Der bilanzierte Betrag stellt den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) nach Verrechnung mit dem beizulegenden Zeitwert des Planvermögens dar.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden vollständig in der Periode ihrer Entstehung bilanziert und als Komponente des sonstigen Ergebnisses außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung in den Gewinnrücklagen erfasst. Auch in Folgeperioden werden die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste nicht mehr erfolgswirksam.

Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen. Als Dienstzeitaufwand wird der Anstieg des Barwerts einer leistungsorientierten Verpflichtung bezeichnet, der auf die von Arbeitnehmern in der Berichtsperiode erbrachte Arbeitsleistung entfällt.

Der Zinsaufwand wird im Finanzergebnis erfasst. Als Zinsaufwand wird der Anstieg des Barwerts einer leistungsorientierten Verpflichtung bezeichnet, der grundsätzlich entsteht, weil der Zeitpunkt der Leistungserfüllung eine Periode näher gerückt ist.

Für die Versorgungszusagen einzelner Personen wurden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen, die als Planvermögen zu klassifizieren sind. Übersteigt der Wert der Rückdeckungsversicherungen den entsprechenden Verpflichtungsumfang, wird in Höhe des überschießenden Betrags ein Vermögenswert unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen.

Verpflichtungen aus leistungsorientierten gemeinschaftlichen Plänen mehrerer Arbeitgeber (Multi-Employer-Pläne) bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) werden entsprechend IAS 19.34 wie Verpflichtungen aus beitragsorientierten Plänen bilanziert, sofern die notwendigen Informationen für die Bilanzierung leistungsorientierter Pläne nicht zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungen bestimmen sich nach den für die laufende Periode zu entrichtenden Beträgen.

Vonovia hat verschiedenen Mitarbeitern individuelle Versorgungszusagen gewährt, für deren Höhe grundsätzlich die geleisteten Dienstjahre maßgeblich sind. Die Finanzierung leistungs- und beitragsorientierter Versorgungszusagen, bei denen Vonovia einen bestimmten Versorgungsumfang garantiert, erfolgt durch die Bildung von Pensionsrückstellungen. Für die Versorgungszusagen einzelner Personen wurden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen.

In aller Regel handelt es sich um endgehaltsabhängige Versorgungsleistungen mit dienstzeitabhängigen Steigerungssätzen.

Die Pensionszusagen umfassen 4.523 (31.12.2019: 3.866) anspruchsberechtigte Personen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen durch die erstmalige Berücksichtigung der Anspruchsberechtigten in der Pensionsbewertung, für die eine finale Vereinbarung des Erstattungsmodells mit dem Versorgungsträger geschlossen wurde.

Aktive Führungskräfte in den Gesellschaften von Vonovia haben die Möglichkeit der Teilnahme am Modell „Versorgungsbezüge anstelle von Barbezügen“ in der Fassung von Oktober 2003 (anspruchsberechtigte Personen: 307). Es werden hierbei Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen in Form einer lebenslangen Rente gegen Entgeltumwandlung angeboten. Die Altersleistungen können auch kapitalisiert als Einmalbetrag in Anspruch genommen werden.

Überblick über die wichtigsten Basisdaten bestehender Versorgungspläne (sämtlich bereits geschlossen):

 

VO 1/VO 2 Veba Immobilien

VO 60/VO 91 Eisenbahnges.

Bochumer Verband

 

 

 

 

Art der Leistungen

Alters-, Invaliditäts- u. Hinterbliebenenleistung

Alters-, Invaliditäts- u. Hinterbliebenenleistung

Alters-, Invaliditäts- u. Hinterbliebenenleistung

Ruhegeldfähige Bezüge

Endgehalt

Endgehalt

Entfällt

Max. Versorgungsgrad

Ja

Ja

abhängig von individueller Eingruppierung

Gesamtversorgungsmodell

Ja

Nein

Nein

Nettoleistungsgrenze inkl. gesetzl. Rente

Keine

Ja

Keine

Bruttoleistungsgrenze

Ja

Keine

Keine

Anpassung der Renten

§ 16 Abs. 1,2 BetrAVG

§ 16 Abs. 1,2 BetrAVG

Anp. alle 3 Jahre durch Bochumer Verband (Vorstandsbeschluss)

Zurechnungszeiten

55. Lebensjahr

55. Lebensjahr

55. Lebensjahr (hälftig)

Rechtsgrundlage

Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung

einzelvertragliche Zusage an Führungskräfte

Anzahl Anspruchsberechtigte

378

662

398

 

 

 

 

 

VO 1991/VO 2002 Gagfah

VO Richtlinie Gagfah M

VO 2017 VBL-Ersatzversorgung

 

 

 

 

Art der Leistungen

Alters-, Invaliditäts- u. Hinterbliebenenleistung

Alters-, Invaliditäts- u. Hinterbliebenenleistung

Alters-, Invaliditäts- u. Hinterbliebenenleistung

Ruhegeldfähige Bezüge

Gehalt September eines jeden Jahres

Endgehalt

Gehalt eines jeden Jahres

Max. Versorgungsgrad

Baustein p.a.

Ja

Baustein p.a.

Gesamtversorgungsmodell

Nein

Ja

Nein

Nettoleistungsgrenze inkl. gesetzl. Rente

Keine

Keine

Keine

Bruttoleistungsgrenze

Keine

Ja

Keine

Anpassung der Renten

1 % p.a.

§ 16 Abs. 1,2 BetrAVG

1 % p.a.

Zurechnungszeiten

55. Lebensjahr

55. Lebensjahr

Keine

Rechtsgrundlage

Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung

Individualregelung

Anzahl Anspruchsberechtigte

1.110

393

107

 

 

 

 

Die laufenden Renten nach der klassischen Leistungsordnung des Bochumer Verbands werden entsprechend deren § 20 angepasst. Es handelt sich dabei um eine an § 16 Abs. 1,2 BetrAVG angelehnte, jedoch gemäß Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eigenständige Regelung. Sonstige Betriebsrenten werden vertragsgemäß nach § 16 Abs. 1,2 BetrAVG überprüft und angepasst. Dabei wird zu jedem Überprüfungsstichtag die Entwicklung der Lebenshaltungskosten seit dem individuellen Verrentungszeitpunkt überprüft und ausgeglichen. Lediglich in dem genannten Modell der Entgeltumwandlung wird von der seit 1. Januar 1999 bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht, die laufenden Renten jährlich um 1 % anzuheben (§ 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG). Weitere Risiken werden nicht gesehen.

Die Gesellschaft hat sich dazu entschlossen, den Innenfinanzierungseffekt der Pensionsrückstellungen zu nutzen und hat nur zu einem relativ geringen Teil Pensionsverpflichtungen mit Planvermögen hinterlegt. Für ehemalige Vorstände wurden zwecks einer zusätzlichen Insolvenzsicherung Rückdeckungsversicherungen gegen Einmalbeitrag abgeschlossen und an die Begünstigten verpfändet. Diese stellen Planvermögen dar, welches mit der Bruttoverpflichtung saldiert wird. Der Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen liegt bei einzelnen Personen über dem jeweils festgestellten Verpflichtungsumfang. Dieser Überschuss der Marktwerte der Vermögenswerte über die Verpflichtung wird unter den langfristigen sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen. Der Abschluss weiterer Rückdeckungsversicherungen ist nicht vorgesehen.

Die Bewertung der Versorgungsverpflichtungen und der zur Deckung dieser Verpflichtungen notwendigen Aufwendungen erfolgt gemäß dem nach IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method). Hierbei werden sowohl die am Stichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch die künftig zu erwartenden Steigerungen von Gehältern und Renten bei der Bewertung berücksichtigt. Die folgenden versicherungsmathematischen Annahmen wurden – jeweils bezogen auf das Jahresende und mit wirtschaftlicher Wirkung für das Folgejahr – getroffen.

Versicherungsmathematische Annahmen

in %

31.12.2019

31.12.2020

 

 

 

Rechnungszins

1,00

0,70

Rententrend

1,75

1,75

Gehaltstrend

2,75

2,50

 

 

Aufgrund einer Umstellung bei Bloomberg wird künftig nicht mehr das Bloomberg Industry Classification System („BICS“), sondern das Bloomberg Barclays Classification System („BCLASS“) als Basis für die Bestimmung des für die Zinsfestlegung maßgeblichen Portfolios hochwertiger Unternehmensanleihen des RATE:Link-Verfahrens von Willis Towers Watson herangezogen. Durch die Verfeinerung in der Zinsfestlegungsmethode steigt der Rechnungszins zum 31.12.2020 um rund 30 Basispunkte, wodurch sich die Defined Benefit Obligation (DBO) um 32,0 Mio. € verringert.

Für die biometrischen Annahmen wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck jeweils unverändert übernommen.

Die leistungsorientierte Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) hat sich wie folgt entwickelt:

in Mio. €

2019

2020

 

 

 

DBO zum 1. Januar

541,8

591,0

Zinsaufwand

9,0

5,8

Laufender Dienstzeitaufwand

10,9

12,2

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus:

 

 

Änderungen der biometrischen Annahmen

–5,1

–8,4

Änderungen der finanziellen Annahmen

59,3

27,4

Übertrag

44,9

Gezahlte Leistungen

–24,9

–24,8

DBO zum 31. Dezember

591,0

648,1

 

 

Der Übertrag ist bedingt durch die finale Vereinbarung des Erstattungsmodells mit einem Versorgungsträger.

Der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung verteilt sich auf die Gruppen der Anspruchsberechtigten wie folgt:

in Mio. €

31.12.2019

31.12.2020

 

 

 

Aktive Mitarbeiter

128,1

140,0

Unverfallbar Ausgeschiedene

114,9

134,4

Rentner

348,0

373,7

DBO zum 31. Dezember

591,0

648,1

 

 

Das Planvermögen besteht ausschließlich aus Rückdeckungsversicherungen. Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens hat sich wie folgt entwickelt:

in Mio. €

2019

2020

 

 

 

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1. Januar

22,3

21,8

Mit dem Rechnungszins kalkulierter Ertrag

0,4

0,2

Versicherungsmathematische Gewinne aus:

 

 

Änderungen der finanziellen Annahmen

0,5

0,4

Gezahlte Leistungen

–1,4

–1,2

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31. Dezember

21,8

21,2

 

 

Die tatsächlichen Erträge aus Planvermögen beliefen sich im Geschäftsjahr auf 0,6 Mio. € (2019: 0,8 Mio. €).

Die folgende Tabelle leitet die leistungsorientierte Verpflichtung zur in der Bilanz erfassten Rückstellung für Pensionen über:

in Mio. €

31.12.2019

31.12.2020

 

 

 

Barwert der fondsfinanzierten Verpflichtungen

39,6

31,2

Barwert der nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen

551,3

616,9

Barwert der gesamten leistungsorientierten Verpflichtungen

590,9

648,1

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens

–21,8

–21,1

In der Bilanz erfasste Nettoverbindlichkeit

569,1

627,0

Zu aktivierender Vermögenswert

0,8

0,8

In der Bilanz erfasste Pensionsrückstellungen

569,9

627,8

 

 

 

Im Jahr 2020 wurden versicherungsmathematische Verluste in Höhe von 18,6 Mio. € (ohne Berücksichtigung latenter Steuern) im sonstigen Ergebnis erfasst (2019: 53,7 Mio. €).

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beträgt 16,1 Jahre (31.12.2019: 15,8 Jahre).

Die folgende Übersicht enthält die geschätzten, nicht abgezinsten Pensionszahlungen der kommenden fünf Geschäftsjahre und die Summe der in den darauffolgenden fünf Geschäftsjahren:

in Mio. €

erwartete Pensionszahlungen

 

 

2021

27,3

2022

26,5

2023

26,1

2024

26,0

2025

26,2

2026–2030

127,1

 

Sensitivitätsanalysen

Ein Anstieg bzw. Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen würde bei ansonsten konstant gehaltenen Annahmen zu folgender DBO zum 31. Dezember 2020 führen:

in Mio. €

 

DBO

 

 

 

Rechnungszins

Anstieg um 0,5 %

599,5

 

Rückgang um 0,5 %

703,5

Rententrend

Anstieg um 0,25 %

660,7

 

Rückgang um 0,25 %

635,2

 

 

Eine Verlängerung der Lebenserwartung um 4,9 % hätte zum 31. Dezember 2020 zu einem Anstieg der DBO von 31,0 Mio. € geführt. Dieser prozentuale Anstieg entspricht der Verlängerung der Lebenserwartung um ein Jahr für einen zum Stichtag 65-jährigen Mann.

Wenn mehrere Annahmen gleichzeitig geändert werden, muss die kumulative Wirkung nicht die gleiche sein wie bei einer Änderung nur einer der Annahmen.

Die Pensionsrückstellungen enthalten in Höhe von 4,3 Mio. € (31.12.2019: 4,4 Mio. €) im Rahmen eines Schuldbeitritts auf Dritte übertragene Pensionsverpflichtungen, die sich auf unverfallbare Anwartschaften und die Zahlung laufender Renten beziehen. Unter den übrigen sonstigen Vermögenswerten ist ein entsprechender langfristiger Anspruch ausgewiesen.

Übrige Rückstellungen

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Übrige Rückstellungen werden gebildet, wenn eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten aufgrund eines Ereignisses der Vergangenheit besteht, die Inanspruchnahme wahrscheinlich und die voraussichtliche Höhe des notwendigen Rückstellungsbetrags zuverlässig schätzbar ist. Rückstellungen werden abgezinst, sofern der Effekt hieraus wesentlich ist. Effekte aus der Aufzinsung von Rückstellungen durch Zeitablauf werden im Zinsaufwand ausgewiesen. Der Abzinsungssatz entspricht einem Satz vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen widerspiegelt.

Rückstellungen für Restrukturierungsaufwendungen werden erfasst, wenn der Konzern einen detaillierten formalen Restrukturierungsplan aufgestellt und kommuniziert hat und keine realistische Möglichkeit besteht, sich diesen Verpflichtungen zu entziehen.

Rückstellungen für belastende Verträge werden erfasst, wenn der erwartete wirtschaftliche Nutzen aus dem Vertrag die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen unterschreitet. Die Rückstellung wird mit dem niedrigeren Wert aus dem Barwert der Erfüllungsverpflichtung oder einer möglichen Entschädigung bzw. Strafzahlung bei Ausstieg aus dem Vertrag bzw. bei Nichterfüllung passiviert.

Rückstellungen werden regelmäßig überprüft und bei neuen Erkenntnissen oder geänderten Umständen angepasst.

Bei der Erfassung der Rückstellungen für Altersteilzeit handelt es sich grundsätzlich um andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer, die über die betreffende Dienstzeit der Arbeitnehmer ratierlich anzusammeln sind.

Die Aktivwerte der Versicherung zur Insolvenzsicherung der Erfüllungsrückstände aus Altersteilzeit werden mit den in den Rückstellungen für Altersteilzeit enthaltenen Beträgen für Erfüllungsrückstände verrechnet.

Eventualschulden sind auf vergangenen Ereignissen beruhende mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten, deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten zukünftiger unsicherer Ereignisse erst noch bestätigt wird, bzw. auf vergangenen Ereignissen beruhende gegenwärtige Verpflichtungen, bei denen ein Ressourcenabfluss nicht wahrscheinlich ist oder deren Höhe nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden kann. Eventualschulden werden gemäß IAS 37 grundsätzlich nicht angesetzt.

Entwicklung der übrigen Rückstellungen Geschäftsjahr

in Mio. €

Stand 01.01.2020

Zufüh­rungen durch Ände­rungen des Konsoli­dierungs­kreises

Zufüh­rungen

Auf­lösungen

Zins­anteil

Sal­dierung Plan Assets

Inan­spruch­nahme

Stand
31.12.2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übrige Rückstellungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Umweltschutzmaßnahmen

13,0

0,2

–1,7

11,5

Verpflichtungen aus dem Personalbereich

133,5

0,1

55,8

–5,1

0,1

–75,8

108,6

Noch nicht abgerechnete Lieferungen und Leistungen

109,8

2,8

97,2

–13,6

–102,8

93,4

Sonstige übrige Rückstellungen

155,3

13,9

45,5

–17,2

0,4

–63,1

134,8

 

411,6

16,8

198,5

–35,9

0,7

–243,4

348,3

 

 

 

 

 

 

 

 

Entwicklung der übrigen Rückstellungen Vorjahr

in Mio. €

Stand 01.01.2019

Zufüh­rungen durch Ände­rungen des Konsoli­dierungs­kreises

Zufüh­rungen

Auf­lösungen

Zins­anteil

Sal­dierung Plan Assets

Inan­spruch­nahme

Stand
31.12.2019

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übrige Rückstellungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Umweltschutzmaßnahmen

15,0

–0,2

0,2

–2,0

13,0

Verpflichtungen aus dem Personalbereich

126,8

70,3

–5,2

0,3

–58,7

133,5

Noch nicht abgerechnete Lieferungen und Leistungen

61,7

131,1

–8,0

–75,0

109,8

Sonstige übrige Rückstellungen

162,8

0,3

52,0

–12,3

0,8

–48,3

155,3

 

366,3

0,3

253,4

–25,7

1,3

–184,0

411,6

 

 

 

 

 

 

 

 

Rückstellungsauflösungen erfolgen grundsätzlich gegen die Aufwandsposten, gegen die die Rückstellungen ursprünglich gebildet worden sind.

Die Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen betreffen im Wesentlichen die Beseitigung von Verunreinigungen an Standorten von ehemaligen Raab Karcher-Gesellschaften. Mit der Sanierung wurde bereits begonnen oder es liegen Vereinbarungen mit Behörden vor, wie der jeweilige Schaden zu beseitigen ist. Die Kostenschätzungen basieren auf Gutachten, die die voraussichtliche Dauer der Schadensbeseitigung und die voraussichtlichen Kosten enthalten.

Die Verpflichtungen aus dem Personalbereich betreffen Rückstellungen für Altersteilzeit, für Tantiemen, Abfindungen außerhalb von Restrukturierungen sowie sonstige Personalaufwendungen. Bestandteil der sonstigen Personalaufwendungen ist eine auf Basis der Regelungen des IFRS 2 ermittelte Rückstellung für den Long-Term-Incentive-Plan (LTIP) in Höhe von 30,0 Mio. € (31.12.2019: 23,7 Mio. €) (siehe Kapitel [E47] Anteilsbasierte Vergütung).

Die sonstigen übrigen Rückstellungen enthalten als wesentliche einzelne Kostenpositionen Kosten für Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 23,6 Mio. € (2019: 14,1 Mio. €), Prozesskosten in Höhe von 10,7 Mio. € (2019: 11,7 Mio. €), Kosten aus Betriebsprüfungen in Höhe von 6,0 Mio. € (2019: 0,1 Mio. €), belastende Verträge in Höhe von 2,1 Mio. € (2019: 2,3 Mio. €) sowie im Vorjahr 0,1 Mio. € Kosten im Zusammenhang mit Steuererklärungen.

Der Konzern erwartet, den überwiegenden Teil der Rückstellung im kommenden Jahr zu begleichen.

Fair Value (Zeit-/Verkehrswert)
Relevant ist der Fair Value insbesondere bei der Bewertung gemäß IAS 40 in Verbindung mit IFRS 13. Der Fair Value ist der Betrag, zu dem vertragswillige Parteien unter üblichen Marktbedingungen bereit wären, einen Vermögenswert zu erwerben.