37 Eigenkapital
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im sonstigen Ergebnis werden Veränderungen des Gesamtergebnisses ausgewiesen, soweit sie nicht auf Kapitaltransaktionen mit Anteilseignern (z. B. Kapitalerhöhungen oder Ausschüttungen) beruhen. Hierzu zählen bei Vonovia unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Fair-Value-Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten und von derivativen Finanzinstrumenten, die als Cashflow Hedges designiert wurden. Des Weiteren zählen hierzu versicherungsmathematische Gewinne und Verluste leistungsorientierter Pensionszusagen sowie bestimmte Währungsumrechnungsdifferenzen.
Die sonstigen Rücklagen enthalten kumulierte ergebnisneutrale Änderungen des Eigenkapitals. Hier werden bei Vonovia der effektive Teil von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Sicherungsinstrumenten im Rahmen von Cashflow Hedges, die EK-Instrumente zum beizulegenden Zeitwert sowie die Unterschiedsbeträge aus Währungsumrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst.
Die sonstigen Rücklagen aus Cashflow Hedges und die Unterschiedsbeträge aus Währungsumrechnung sind reklassifizierungsfähig. Wird das gesicherte Grundgeschäft der Cashflow Hedges erfolgswirksam, werden die darauf entfallenden Rücklagen erfolgswirksam reklassifiziert. Bei Abgang eines ausländischen Geschäftsbetriebs erfolgt eine Reklassifizierung der darauf entfallenden Rücklagen.
in € |
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Stand zum 1. Januar 2020 |
542.273.611,00 |
Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen vom 30. Juli 2020 (Aktiendividende) |
6.613.688,00 |
Barkapitalerhöhung vom 8. September 2020 |
17.000.000,00 |
Stand zum 31. Dezember 2020 |
565.887.299,00 |
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in € |
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Stand zum 1. Januar 2020 |
8.239.693.576,98 |
Agio aus Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen vom 30. Juli 2020 (Aktiendividende) |
340.194.883,34 |
Agio aus der Kapitalerhöhung vom 8. September 2020 |
986.000.000,00 |
Transaktionskosten aus der Ausgabe neuer Aktien (nach latenten Steuern) |
–6.017.445,75 |
Entnahme aus der Kapitalrücklage |
–522.170.759,99 |
Sonstige ergebnisneutrale Veränderungen |
161.106,75 |
Stand zum 31. Dezember 2020 |
9.037.861.361,33 |
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Barkapitalerhöhung
Die Vonovia SE hat am 3. September 2020, mit Zustimmung des Finanzausschusses des Aufsichtsrats, die Erhöhung des Grundkapitals unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2018 und unter Ausschluss des Bezugsrechts von 548.887.299,00 € um 17.000.000,00 € auf 565.887.299,00 € gegen Bareinlage beschlossen. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 8. September 2020.
Die 17.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien wurden im Rahmen einer Privatplatzierung bei institutionellen Anlegern mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) platziert und sind ab dem 1. Januar 2020 gewinnberechtigt.
Die Aktien wurden zu einem Platzierungspreis von 59,00 € pro Aktie zugeteilt, womit der Vonovia SE ein Emissionserlös in Höhe von 1.003,0 Mio. € vor Provisionen und Kosten zugeflossen ist. Die Erlöse aus dieser Kapitalerhöhung wurden für die Rückzahlung von im 4. Quartal 2020 fällig gewordener Schulden verwendet. Der darüber hinausgehende Emissionserlös soll für künftige Wachstumschancen verwendet werden, die sich im gegenwärtigen Umfeld ergeben und die Vonovia im Einklang mit ihren Investitionskriterien verfolgen will.
Dividende
Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30. Juni 2020 wurde für das Geschäftsjahr 2019 eine Dividende in Höhe von 1,57 € pro Aktie beschlossen, in Summe 851,4 Mio. €.
Wie in den Vorjahren wurde den Aktionären angeboten, zwischen der Auszahlung der Dividende in bar oder in Form der Gewährung von neuen Aktien zu wählen. Während der Bezugsfrist haben sich Aktionäre mit insgesamt 40,7 % der dividendenberechtigten Aktien für die Aktiendividende anstelle der Bardividende entschieden. Dementsprechend wurden 6.613.688 neue Aktien aus dem genehmigten Kapital der Gesellschaft nach § 5b der Satzung der Gesellschaft („Genehmigtes Kapital 2018“) zum Bezugspreis von 52.438 € mit einem Gesamtbetrag von 346.808.571,34 € ausgegeben. Der Gesamtbetrag der in bar ausgeschütteten Dividende belief sich damit auf 504.560.997,93 €.
Genehmigtes Kapital
Das genehmigte Kapital 2018 reduzierte sich durch die Ausnutzung im Rahmen der beiden Kapitalerhöhungen des Jahres 2020 um 23.613.688,00 € von 218.354.736,00 € auf 194.741.048,00 € zum 31. Dezember 2020. Das Bezugsrecht der Aktionäre für das genehmigte Kapital 2018 kann ausgeschlossen werden.
Gewinnrücklagen
Zum 31. Dezember 2020 werden Gewinnrücklagen in Höhe von 13.368,2 Mio. € (31.12.2019: 10.534,4 Mio. €) ausgewiesen. Diese beinhalten mit -117,2 Mio. € (31.12.2019: -104,6 Mio. €) versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die nicht reklassifizierungsfähig sind und somit in nachfolgenden Berichtsperioden nicht mehr erfolgswirksam berücksichtigt werden dürfen. In den ergebnisneutralen Veränderungen in Höhe von -52,8 Mio. € (2019: -42,3 Mio. €) befinden sich im Wesentlichen weitere Ankäufe von Hembla-Aktien, die nicht als einheitlicher Geschäftsvorfall („linked transaction“) einzuordnen sind, sowie die Einstellung von Garantiedividenden.
Sonstige Rücklagen
Die Änderungen der Periode am sonstigen Ergebnis in Höhe von 153,9 Mio. € (2019: 38,1 Mio. €) resultieren im Wesentlichen aus dem Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnung, aufgrund der Kursveränderung der schwedischen Krone gegenüber dem Euro.
Eigenkapital der Hybridkapitalgeber
Vonovia hat im Dezember 2014 über eine Tochtergesellschaft, die Vonovia Finance B.V., Amsterdam, Niederlande (Emittentin), eine Hybridanleihe mit einem Nominalvolumen von 1,0 Mrd. € begeben. Diese nachrangige Hybridanleihe hat eine unbegrenzte Laufzeit und kann nur durch Vonovia zu bestimmten, vertraglich festgelegten Terminen oder Anlässen gekündigt werden.
Bis zum ersten Kündigungstermin im Dezember 2021 wird die Hybridanleihe mit 4,0 % p. a. verzinst. Wird die Anleihe nicht gekündigt, erhöht sich der Zinssatz für den nächsten Fünfjahreszeitraum automatisch (sog. Step-up-Klausel). Aus den Anleihebedingungen ergeben sich keine unbedingten rechtlichen Verpflichtungen zu einer Zinszahlung. Nicht ausgezahlte Zinsen werden auf neue Rechnung vorgetragen und kumuliert. Falls eine Dividende beschlossen wird bzw. falls bei vergleichbaren nachrangigen Anleihen eine freiwillige Zahlung erfolgt, wird eine Zinszahlungspflicht für die vorliegende Anleihe ausgelöst.
Nach IAS 32 ist die Hybridanleihe vollständig als Eigenkapital zu klassifizieren. Die an die Anleiheinhaber zu leistenden Zinszahlungen werden direkt im Eigenkapital erfasst.
Nicht beherrschende Anteile
Unter den nicht beherrschenden Anteilen ist der Anteilsbesitz Dritter an den Konzerngesellschaften erfasst.
Aufgrund der laufenden Überprüfung und Neustrukturierung der Beziehungen zu Minderheitsgesellschaftern werden diese vertraglichen Beziehungen überprüft und im Einzelfall neuverhandelt.
Aufgrund der Neueinschätzung bzgl. einzelner dieser Beziehungen und der in den Verträgen begründeten Andienungsrechte wurden im Geschäftsjahr 2020 147,0 Mio. € von den „Nicht beherrschenden Anteilen“ im Eigenkapital in die Kaufpreisverpflichtungen aus gewährten Andienungsrechten/Ausgleichsansprüchen innerhalb der kurzfristigen „Derivate“ umgegliedert. Im Rahmen weiterer Aktienerwerbe an der Hembla im Jahresverlauf sanken die nicht beherrschenden Anteile um weitere 54,1 Mio. €.