Geschäftsbericht 2020

Achtung der Menschenrechte

Vonovia bewegt sich mit ihrem Geschäftsmodell auf den Märkten in Deutschland, Österreich und Schweden in streng regulierten und kontrollierten Rechtsrahmen. Diese schaffen ein hohes Maß an Verbindlichkeit und stellen die Achtung der Menschenrechte als einen grundrechtlich verbrieften Wert besonders heraus.

Diese haben für Vonovia – unabhängig vom Rechtsrahmen – einen hohen Stellenwert und es ist für uns selbstverständlich, diese nicht nur einzuhalten, sondern aktiv – z. B. über Maßnahmen zur Gleichberechtigung oder zur Arbeitssicherheit – zu fördern. Da es auch in stark regulierten Märkten zu Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorgaben kommen kann – beispielsweise auf Baustellen – hat der Vorstand im Jahr 2020 eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte veröffentlicht (siehe https://investoren.vonovia.de/corporate-governance/compliance-und-richtlinien/haltung). In dieser verdeutlichen wir unsere Überzeugung für eine pluralistisch-demokratische Gesellschaft und Null-Toleranz gegenüber Menschenrechtsverletzungen sowie unsere Verpflichtung, die Menschenrechte in allen Aspekten unserer Geschäftstätigkeit zu respektieren. Wir verpflichten uns zur Einhaltung der Kernarbeitsnormen der ILO und zu den Prinzipien des UN Global Compact. Diesem sind wir im Sommer 2020 beigetreten.

Vonovia entwickelt und baut – insbesondere über die Tochtergesellschaften der Marke BUWOG – selbst Wohnraum. Die Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards auf den Baustellen stellt unter Risiko- bzw. Menschenrechtsgesichtspunkten eine Herausforderung dar. Diese wird allerdings dadurch gemildert, dass das Unternehmen die Tätigkeiten im handwerklich-baulichen Bereich in Deutschland zu rund einem Drittel über den eigenen Technischen Service selbst durchführt. Dadurch verringert sich die Abhängigkeit vom Angebot externer Baufirmen und damit das Risiko, da Vonovia in der Lage ist, Dienstleister und Lieferanten bei Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Vorgaben auszuschließen.

Alle Vertragspartner müssen zudem bei Vertragsabschluss unseren Geschäftspartnerkodex (siehe https://www.vonovia.de/de-de/ihre-services/fuer-geschaeftspartner) unterzeichnen (in Schweden existiert ein entsprechender eigener Kodex), mit dem sie sich zur Einhaltung bestimmter Nachhaltigkeitskriterien verpflichten. Diese beinhalten klaren Erwartungen an Integrität, Gesetzestreue und ethisches Verhalten – u. a. die Verpflichtung zum Ausschluss von Schwarzarbeit, zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns und zur Einhaltung der gültigen Regelungen zu Arbeitssicherheit und Menschenrechten.

Diese Verpflichtungen gelten auch für Dritte – also Nachunternehmer der Vertragspartner. Durch partnerschaftliche und langfristige Kooperationen bauen wir zudem ein enges Vertrauensverhältnis zu unseren Vertragspartnern auf, welches maßgeblich durch den Einkauf verantwortet wird und in dem sich etwaiges Fehlverhalten adressieren lässt. Dabei ist der Bereich Einkauf dem Vorstandsressort CFO zugeordnet, wodurch im Innen- und Außenverhältnis eine hohe Neutralität und Compliance-Konformität sichergestellt werden soll. Das durch den Einkauf Ende 2019 in Betrieb genommene Vonovia Partnerportal für Dienstleister und Lieferanten dient hierbei als weiterer wichtiger Baustein zum systemgestützten Risiko- und Lieferantenmanagement. Mit dem Vonovia Partnerportal prüft der Einkauf im Rahmen der Auswahl von Dienstleistern und Lieferanten, dass die Einhaltung zur Achtung der Menschenrechte gemäß Geschäftspartnerkodex anerkannt wurde. Sollte es zu Unregelmäßigkeiten oder Missachtungen kommen, werden diese Auffälligkeiten entsprechend dokumentiert und in der Regel sanktioniert. Zum Einsatz kommt hierbei das Instrumentarium der Blacklist sowie das SAP-gestützte Hinterlegen von Auftrags- und Zahlsperren.

Die 2020 verabschiedete Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte wird zukünftig regelmäßig vom Vorstand überprüft und entsprechend weiterentwickelt werden, um Veränderungen der menschenrechtlichen Risikobereiche bei Vonovia aufgreifen zu können.