Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung bestimmt und ist in § 13 der Satzung von Vonovia geregelt.

Das aktuelle System der Aufsichtsratsvergütung basiert auf dem Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juni 2013.

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine jährliche feste Grundvergütung in Höhe von 100.000 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte, ein stellvertretender Vorsitzender erhält das Eineinhalbfache dieses Betrags.

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten eine zusätzliche jährliche feste Vergütung in Höhe von 40.000 €; der Ausschussvorsitzende erhält das Doppelte. Aufsichtsratsmitglieder, die einem oder mehreren anderen Ausschüssen des Aufsichtsrats angehören, die mindestens einmal im Jahr tätig geworden sind, erhalten für die Mitgliedschaft in jedem Ausschuss eine zusätzliche jährliche Vergütung in Höhe von 20.000 €; im Falle des Ausschussvorsitzenden 40.000 €.

Die Summe aller genannten Vergütungen zuzüglich Vergütungen für die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien von Konzernunternehmen darf je Aufsichtsratsmitglied einen Betrag in Höhe von 300.000 € je Kalenderjahr nicht übersteigen.

Die Gesellschaft erstattet den Mitgliedern des Aufsichtsrats die durch die Ausübung ihres Amtes entstehenden angemessenen Auslagen. Die Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet, soweit die Mitglieder des Aufsichtsrats berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen und sie dieses Recht ausüben.

Die Vergütung des Aufsichtsrats von Vonovia verteilt sich wie folgt anteilig für die Zeit ihrer Tätigkeit auf die einzelnen Mitglieder:

 

 

Feste Vergütung

 

Vergütung für Ausschusstätigkeit

 

Gesamtvergütung  

in €

 

2017

 

2018

 

 

2017

 

2018

 

 

2017

 

2018

 

(1)

Vorsitzender des Prüfungsausschusses

(2)

Mitglied des Prüfungsausschusses

(3)

Vorsitzender des Präsidial- und Nominierungsausschusses

(4)

Mitglied des Präsidial- und Nominierungsausschusses

(5)

Vorsitzende des Finanzausschusses

(6)

Mitglied des Finanzausschusses

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zum 31. Dezember 2018 amtierende Aufsichtsratsmitglieder

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jürgen Fitschen 3, 6 (ab 09.05.2018) Vorsitzender ab 09.05.2018

 

 

133.333

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Prof. Dr. Edgar Ernst 1, 3, 6 (seit 18.06.2013) stellvertretender Vorsitzender ab 09.05.2018, Vorsitzender bis 09.05.2018

 

166.667

 

170.833

 

 

100.000

 

105.000

 

 

266.667

 

275.833

 

Burkhard Ulrich Drescher 2 (seit 12.12.2014)

 

100.000

 

100.000

 

 

40.000

 

40.000

 

 

140.000

 

140.000

 

Vitus Eckert 2 (seit 09.05.2018)

 

 

66.667

 

 

 

26.667

 

 

 

93.334

 

Dr. Florian Funck 2 (seit 21.08.2014)

 

100.000

 

100.000

 

 

40.000

 

40.000

 

 

140.000

 

140.000

 

Dr. Ute Geipel-Faber 6 (seit 01.11.2015)

 

100.000

 

100.000

 

 

20.000

 

20.000

 

 

120.000

 

120.000

 

Daniel Just 6 (seit 02.06.2015)

 

100.000

 

100.000

 

 

20.000

 

20.000

 

 

120.000

 

120.000

 

Hildegard Müller 4 (seit 18.06.2013)

 

100.000

 

100.000

 

 

20.000

 

20.000

 

 

120.000

 

120.000

 

Prof. Dr. Klaus Rauscher 4 (seit 01.08.2008) stellvertretender Vorsitzender bis 09.05.2018

 

116.667

 

120.833

 

 

20.000

 

20.000

 

 

136.667

 

140.833

 

Dr. Ariane Reinhart 4 (seit 13.05.2016)

 

100.000

 

100.000

 

 

20.000

 

20.000

 

 

120.000

 

120.000

 

Clara-Christina Streit 4, 5 (seit 18.06.2013)

 

100.000

 

100.000

 

 

60.000

 

60.000

 

 

160.000

 

160.000

 

Christian Ulbrich 6 (seit 21.08.2014)

 

100.000

 

100.000

 

 

20.000

 

20.000

 

 

120.000

 

120.000

 

Ehemalige Aufsichtsratsmitglieder

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hendrik Jellema 2 (bis 09.05.2018)

 

100.000

 

41.667

 

 

40.000

 

16.667

 

 

140.000

 

58.334

 

Dr. Wulf H. Bernotat 2, 3, 6 (bis 26.08.2017) Vorsitzender

 

166.667

 

 

 

33.333

 

 

 

200.000

 

 

Summe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.783.334

 

1.781.667

 

Sämtliche Vergütungen sind jeweils nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss des Aufsichtsrats nur während eines Teils des Geschäftsjahres angehört haben, erhalten für dieses Geschäftsjahr eine entsprechende, auf ganze Monate aufgerundete, zeitanteilige Vergütung.

Darüber hinaus hat Vonovia für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Haftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung) abgeschlossen. Vonovia folgt dabei den Vorgaben, einen Selbstbehalt in Höhe von 10% des Schadens bis zu einer Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung für sämtliche Schadensfälle innerhalb des Geschäftsjahres vorzusehen.