Erläuterung zu den Berichtsinhalten und der Rahmensetzung
Die Unternehmensberichterstattung der Vonovia SE unterliegt bereits seit einigen Jahren einem kontinuierlichen Erweiterungsprozess, der über die ausschließliche Finanzberichterstattung hinausgeht und das Blickfeld auf eine umfassende Berichterstattung über die Entwicklungen des Unternehmens ausdehnt. So soll der zentralen Verankerung von Vonovia in der Gesellschaft Rechnung getragen und zahlreiche Anspruchsgruppen adressiert und informiert werden. Die jüngste Ausweitung der Unternehmensberichterstattung betrifft die nicht-finanzielle Erklärung, die aus dem Inkrafttreten des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) in 2017 resultiert.
In diesem Kapitel werden die geforderten Angaben für die nicht-finanzielle Erklärung gemäß §§ 289 a-e HGB i.V.m. § 315 b-c HGB behandelt (zusammengefasste nicht-finanzielle Erklärung). Um Redundanzen zu vermeiden, wird an geeigneter Stelle auf weitere nicht-finanzielle Angaben in anderen Kapiteln im Lagebericht verwiesen.
Analog zu den anderen Teilen dieses Geschäftsberichts erfolgt auch die Berichterstattung in der nicht-finanziellen Erklärung konsolidiert. Dies bedeutet, dass die Unternehmenstätigkeiten in Österreich und Schweden – durch die 2018 erfolgten Akquisitionen der (vormaligen) BUWOG AG und der Victoria Park AB – ebenfalls von dieser nicht-finanziellen Erklärung erfasst werden. Dies betrifft im ersten Schritt die qualitative Darstellung der nicht-finanziellen Informationen der akquirierten Unternehmen. Aufgrund der laufenden Integration der entsprechenden Prozesse ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch keine vollständige Konsolidierung der wesentlichen Leistungsindikatoren möglich. In den folgenden Kapiteln weisen wir auf den jeweiligen Grad der Kennzahlenintegration hin.
Die Erstellung der nicht-finanziellen Erklärung orientiert sich maßgeblich an der Struktur des Nachhaltigkeitsberichts von Vonovia. Dieser wiederum folgt in seiner Konzeptionierung den GRI Standards (in ihrer Fassung von 2016) der Global Reporting Initiative und wird in Übereinstimmung mit der Option „Core“ erstellt. Weiterhin liegen dem Nachhaltigkeitsbericht die Best Practice Recommendations on Sustainability der EPRA (in ihrer dritten Version von 2017) zugrunde.
Im Rahmen der nicht-finanziellen Erklärung sind die wesentlichen relevanten nicht-finanziellen Leistungsindikatoren, einzelne Zielgrößen und die dahinter liegenden Konzepte aufzuzeigen. Dies erfolgt in den jeweiligen inhaltlichen Kapiteln. Dabei entsprechen nicht alle in dieser Erklärung aufgeführten Leistungsindikatoren dem GRI-Standardsset, sondern sind teilweise an die wohnungswirtschaftlichen Spezifika angepasst.
Die nicht-finanzielle Erklärung wird im Auftrag des Aufsichtsrates von der Internen Revision der Vonovia SE geprüft.
Der Nachhaltigkeitsbericht der Vonovia SE enthält weiterführende, umfassende Informationen zu den einzelnen nicht-finanziellen Aspekten sowie eine Unterfütterung mit Projektbeispielen und Kennzahlen. Für das Berichtsjahr 2018 erscheint er im April 2019.