32 Eigenkapital

Entwicklung des Gezeichneten Kapitals

in €

 

 

 

 

 

 

 

Stand zum 1. Januar 2018

 

485.100.826,00

 

Barkapitalerhöhung vom 11. Mai 2018

 

26.000.000,00

 

Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen vom 12. Juni 2018 (Aktiendividende)

 

6.977.108,00

 

Stand zum 31. Dezember 2018

 

518.077.934,00

 

 

 

 

 

Entwicklung der Kapitalrücklage

in €

 

 

 

 

 

 

 

Stand zum 1. Januar 2018

 

5.966.315.814,06

 

Agio aus der Kapitalerhöhung vom 11. Mai 2018

 

969.800.000,00

 

Agio Kapitalerhöhung Aktiendividende vom 12. Juni 2018

 

254.580.716,70

 

Transaktionskosten aus der Ausgabe neuer Aktien (nach latenten Steuern)

 

-7.436.753,64

 

Sonstige ergebnisneutrale Veränderungen

 

163.397,27

 

Stand zum 31. Dezember 2018

 

7.183.423.174,39

 

 

 

 

 

Vonovia SE hat am 11. Mai 2018 das Grundkapital unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2016 und unter Ausschluss des Bezugsrechts von 485.100.826,00 € um 26.000.000,00 € auf 511.100.826,00 € gegen Bareinlage erhöht.

Die 26.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien wurden im Rahmen einer Privatplatzierung bei institutionellen Anlegern mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) platziert und sind ab dem 1. Januar 2018 dividendenberechtigt.

Die Aktien wurden zu einem Platzierungspreis von 38,30 € je Aktie zugeteilt, womit der Vonovia SE ein Emissionserlös in Höhe von 995,8 Mio. € vor Provisionen und Kosten zufließt.

Genehmigtes Kapital

Das genehmigte Kapital 2016 und 2017 ist mit Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Mai 2018 in Bochum aufgehoben und ein neues genehmigtes Kapital 2018 in Höhe von 242.550.413,00 € geschaffen worden. Das Bezugsrecht der Aktionäre für das genehmigte Kapital 2018 kann ausgeschlossen werden.

Gewinnrücklagen

Zum 31. Dezember 2018 werden Gewinnrücklagen in Höhe von 9.942,0 Mio. € (31.12.2017: 8.471,6 Mio. €) ausgewiesen. Diese beinhalten mit -69,0 Mio. € (31.12.2017: -64,0 Mio. €) versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die nicht reklassifizierungsfähig sind und somit in nachfolgenden Berichtsperioden nicht mehr erfolgswirksam berücksichtigt werden dürfen. In den ergebnisneutralen Veränderungen in Höhe von -150,7 Mio. € befinden sich im Wesentlichen weitere Aktienkäufe der BUWOG und Victoria Park, die nicht als einheitlicher Geschäftsvorfall („linked transaction“) einzuordnen sind.

Sonstige Rücklagen

Die sonstigen Rücklagen enthalten kumulierte ergebnisneutrale Änderungen des Eigenkapitals. Hier werden bei Vonovia der effektive Teil von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Sicherungsinstrumenten im Rahmen von Cashflow Hedges, die EK-Instrumente zum beizulegenden Zeitwert sowie die Unterschiedsbeträge aus Währungsumrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst.

Die sonstigen Rücklagen aus Cashflow Hedges und die Unterschiedsbeträge aus Währungsumrechnung sind reklassifizierungsfähig. Wird das gesicherte Grundgeschäft der Cashflow Hedges erfolgswirksam, werden die darauf entfallenden Rücklagen erfolgswirksam reklassifiziert. Bei Abgang eines ausländischen Geschäftsbetriebs erfolgt eine Reklassifizierung der darauf entfallenden Rücklagen.

Dividende

Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 9. Mai 2018 wurde für das Geschäftsjahr 2017 eine Dividende in Höhe von 1,32 € pro Aktie beschlossen.

Vonovia hat seinen Aktionären, wie schon im Vorjahr, angeboten zwischen der Auszahlung der Dividende in bar oder in Form der Gewährung von neuen Aktien zu wählen. Während der Bezugsfrist haben sich 40,9% der Aktionäre für die Aktiendividende anstelle der Bardividende entschieden. Dementsprechend wurden 6.977.108 neue Aktien aus dem genehmigten Kapital der Gesellschaft nach § 5b der Satzung der Gesellschaft („Genehmigtes Kapital 2016“) zum Bezugspreis von 37,488 € je Aktie mit einem Gesamtbetrag von 261.557.824,70 € ausgegeben. Der Gesamtbetrag der in bar ausgeschütteten Dividende belief sich auf 378.775.265,62 €.

Eigenkapital der Hybridkapitalgeber

Vonovia hat im Dezember 2014 über eine Tochtergesellschaft, die Vonovia Finance B. V., Amsterdam/Niederlande (Emittentin), eine Hybridanleihe mit einem Nominalvolumen von 1,0 Mrd. € begeben. Diese nachrangige Hybridanleihe hat eine unbegrenzte Laufzeit und kann nur durch Vonovia zu bestimmten, vertraglich festgelegten Terminen oder Anlässen gekündigt werden.

Bis zum ersten Kündigungstermin im Dezember 2021 wird die Hybridanleihe mit 4,0% p.a. verzinst. Wird die Anleihe nicht gekündigt, erhöht sich der Zinssatz für den nächsten Fünfjahreszeitraum automatisch (sog. Step-up-Klausel). Aus den Anleihebedingungen ergeben sich keine unbedingten rechtlichen Verpflichtungen zu einer Zinszahlung. Nicht ausgezahlte Zinsen werden auf neue Rechnung vorgetragen und kumuliert. Falls eine Dividende beschlossen wird bzw. falls bei vergleichbaren nachrangigen Anleihen eine freiwillige Zahlung erfolgt, wird eine Zinszahlungspflicht für die vorliegende Anleihe ausgelöst.

Nach IAS 32 ist die Hybridanleihe vollständig als Eigenkapital zu klassifizieren. Die an die Anleiheinhaber zu leistenden Zinszahlungen werden direkt im Eigenkapital erfasst.

Nicht beherrschende Anteile

Unter den nicht beherrschenden Anteilen ist der Anteilsbesitz Dritter an den Konzerngesellschaften erfasst.

Entwicklung der nicht beherrschenden Anteile 2018

in Mio. €

 

 

 

 

 

 

 

Stand zum 1. Januar 2018

 

608,8

 

Anteile Dritter am Periodenergebnis

 

96,3

 

Sonstiges Ergebnis Änderungen der Periode

 

1,4

 

Erstkonsolidierungen (im Wesentlichen BUWOG und Victoria Park)

 

554,0

 

weitere Aktienkäufe BUWOG

 

-47,9

 

weitere Aktienkäufe Victoria Park

 

-155,4

 

Squeeze Out BUWOG

 

-249,8

 

Ausschüttungen an Minderheitsgesellschafter

 

-10,7

 

Sonstige ergebnisneutrale Veränderungen

 

-14,4

 

Stand zum 31. Dezember 2018

 

782,3

 

 

 

 

 

Die weiteren Aktienkäufe von BUWOG- und Victoria-Park-Anteilen sind nicht mehr als einheitlicher Geschäftsvorfall („linked transaction“) zu betrachten und werden daher neutral in den nicht beherrschenden Anteilen gezeigt.