Zwischenmitteilung Q3 2019

Verkehrswerte

Wesentliche Marktentwicklungen und Bewertungsparameter, die die Verkehrswerte von Vonovia beeinflussen, werden kontinuierlich überprüft. Aufgrund der im 1. Halbjahr 2019 bereits erkennbaren bundesweiten Marktdynamik wurde für die am stärksten betroffenen Standorte, insgesamt rund zwei Drittel des Portfolios, eine neue Bewertung veranlasst. Diese führte zum 30. Juni 2019 zu einem Ergebnis aus Bewertung in Höhe von 2.258,7 Mio. €.

Aufgrund der besonderen Datenlage zum schwedischen Immobilienmarkt war es möglich, für den Stichtag 30. September 2019 einen validen Wert der relevanten Parameter für die Immobilienbewertung des schwedischen Bestandes abzuleiten. Der daraus resultierende Bewertungseffekt für den Zeitraum 1. Juli bis 30. September 2019 in Höhe von 9,2 Mio. € (3. Quartal 2018: 11,3 Mio. €) wurde zum 30. September 2019 erfasst.

Darüber hinaus sind im Berichtszeitraum im Bau befindliche Gebäude (Neubau/Development to hold) fertiggestellt worden. Hier erfolgt erstmalig mit Fertigstellung der Objekte eine Fair-Value-Bewertung. Daraus resultiert für den Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 2019 ein Bewertungseffekt in Höhe von 15,4 Mio. € (3. Quartal 2018: 7,5 Mio. €).

Der Berliner Senat hat im Juni 2019 Eckpunkte für einen sogenannten Mietendeckel beschlossen, wodurch das Mietniveau in Berlin mit wenigen Ausnahmen für fünf Jahre fixiert werden soll. Am 22. Oktober 2019 wurde ein entsprechender Gesetzesentwurf vorgelegt, der allerdings noch durch das Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossen werden muss. Derzeit ist die Verfassungskonformität des geplanten Gesetzes unklar; eindeutige Marktreaktionen auf die angestrebte Gesetzgebung in Berlin sind bisher nicht festzustellen. Zum Quartalsabschluss sind Auswirkungen auf die Verkehrswerte nicht erkennbar.

Für Einzelheiten zur Bilanzierung und Bewertung der Investment Properties verweisen wir auf die ausführliche Darstellung im Konzernabschluss 2018.

Fair Value (Verkehrswert)
Bewertung gemäß IAS 40 in Verbindung mit IFRS 13. Zeitwert eines Vermögensgegenstands. Der Fair Value ist der Betrag, zu dem vertragswillige Parteien unter üblichen Marktbedingungen bereit wären, einen Vermögenswert zu erwerben.