11 Ertragsteuern
Die Ertragsteuern betreffen mit 36,9 Mio. € laufende Steuern (1. Halbjahr 2018: 28,1 Mio. €) und mit 739,4 Mio. € (1. Halbjahr 2018: 618,6 Mio. €) latente Steuern.
Dem Ertragsteueraufwand liegt der für das gesamte Geschäftsjahr zu erwartende durchschnittliche effektive Konzernsteuersatz zu Grunde. Das Verhältnis von Steueraufwand zu Vorsteuerergebnis (Konzernsteuersatz) ist von 35,0% im 1. Halbjahr 2018 auf 86,1% im 1. Halbjahr 2019 angestiegen.
Der Anstieg des Konzernsteuersatzes resultiert im Wesentlichen aus der nicht steuerbaren Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 1.901,0 Mio. € (1. Halbjahr 2018: 0,0 Mio. €). Da der Aufwand aus der Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts steuerlich nicht abzugsfähig ist, beeinflusst er zwar das Vorsteuerergebnis, nicht aber den Steueraufwand. Ebenso führt die Minderung des Geschäfts- oder Firmenwerts nicht zu latentem Steuerertrag, da bei erstmaliger Erfassung des Geschäfts- oder Firmenwerts keine passive latente Steuer gebildet werden durfte.