6 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Die Vonovia SE, Bochum, hat am 23. Juni 2021 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der Deutsche Wohnen SE, Berlin, zum Erwerb der von ihnen gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien an der Deutsche Wohnen gegen Zahlung einer Gegenleistung von 52,00 € pro Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme dieses Übernahmeangebots endete am 21. Juli 2021, 24:00 Uhr (Meldestichtag).
Am Meldestichtag betrug die Gesamtzahl der für die Mindestannahmeschwelle zu berücksichtigenden Deutsche Wohnen-Aktien 171.394.162 Deutsche Wohnen-Aktien, was einem Anteil von ca. 47,62% des Grundkapitals und der Stimmrechte von Deutsche Wohnen entspricht.
Die in der Angebotsunterlage beschriebene Vollzugsbedingung des Erreichens der Mindestannahmeschwelle von 179.947.733 Deutsche Wohnen-Aktien (dies entspricht rund 50% des aktuellen Grundkapitals von Deutsche Wohnen) war bis zum Ablauf der Annahmefrist nicht eingetreten. Damit ist die Vollzugsbedingung endgültig ausgefallen. Als Folge des endgültigen Entfalls der Vollzugsbedingung sind sowohl das Übernahmeangebot erloschen als auch die durch die Annahme des Übernahmeangebots zustande gekommenen Verträge entfallen.
Zum Meldestichtag hielt die Bieterin unmittelbar insgesamt 66.057.759 Deutsche Wohnen-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von rund 18,36% des Grundkapitals und der Stimmrechte von Deutsche Wohnen.
Darüber hinaus hielt die Vonovia SE bis zum Meldestichtag aufgrund eines mit Deutsche Wohnen abgeschlossenen, aber noch nicht vollzogenen Aktienkaufvertrags Finanzinstrumente bezogen auf 12.708.563 Deutsche Wohnen-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von rund 3,53% des Grundkapitals und der Stimmrechte von Deutsche Wohnen. Da das Übernahmeangebot nicht erfolgreich war, ist die aufschiebende Bedingung des Aktienkaufvertrags eingetreten und der Aktienkaufvertrag zu vollziehen.